Nein, Ghostwriting ist definitiv nicht strafbar. Besonders beim Schreiben von Büchern und bei der Ausarbeitung von politischen Reden, aber auch bei der Erstellung von akademischen Schriften wird bereits seit vielen Jahrhunderten auf die Dienste von Ghostwritern zurückgegriffen.
So sind nach dem Urteil des OLG Frankfurt vom 01.09.2009 – Az.: 11 U 51/08 – die zwischen (Unternehmer) Parteien getroffenen Ghostwriter-Vereinbarungen (mit der sich der Urheber zum Verschweigen der eigenen Urheberschaft verpflichtet und dem Namensgeber gestattet, das Werk als eigenes zu veröffentlichen) grundsätzlich nicht zu beanstanden. Ob Sie nun also eine Rede oder ein Sachbuch schreiben lassen oder ob Sie eine Marktanalyse Ihres Marktumfeldes beantragen ist gleichermaßen legal. Auch im akademischen Bereich erbringen die Autoren von GWriters ausschließlich legale Dienstleistungen wie das Erstellen von Mustervorlagen, Lösungsskizzen und Vorstudien. Der Student hat so die Möglichkeit zum Beispiel den aktuellen Forschungsstand abfragen zu lassen oder kann die Themenfindung an einen Ghostwriter outsourcen.
„Ein Küchenmesser herstellen und verkaufen ist nicht illegal, damit aber jemanden zu verletzten schon. Keiner käme auf die Idee, den Hersteller oder Verkäufer dafür verantwortlich zu machen“, so Marcel Kopper, Mitgründer von GWriters.
Obwohl deutsche Hochschulen momentan versuchen, den Straftatbestand des “Wissenschaftsbetrugs” durchzusetzen, gibt es in Deutschland kein Gesetz, das das Ghostwriting oder gar das Vermitteln von freiberuflichen Autoren verbietet. Weiterhin nutzen Professoren oft selbst Ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter, um sich Ihre wissenschaftlichen Publikationen schreiben zu lassen.
Und nicht nur diese weit verbreitete Praxis der Erstellung von Aufsätzen und Fachbüchern ist legal, sondern auch die Erstellung von Mustervorlagen oder Vorstudien für akademische Abschlussarbeiten. Rechtsfolgen entstehen erst dann, wenn das Einreichen einer von einem anderen verfassten Arbeit inklusive einer eidesstattlichen Erklärung aufgedeckt wird.
Die Nutzung eines vorgefertigten Werkes als Mustervorlage oder Vorstudie bei der Erstellung seiner eigenen Arbeit, um vorab den Stand der Forschung abzuklären, um die eigene Recherche oder die Machbarkeit der akademischen Arbeit zu überprüfen, ist jedoch vollständig legal und unbedenklich.
Wir verpflichten uns nach Zahlung des vereinbarten Honorars keinen urheberrechtlichen Anspruch geltend zu machen und übertragen alle Nutzungsrechte an der erstellten Arbeit auf den unseren Kunden.
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