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Finanzielle Unterstützung im Studium 2022 – Die wichtigsten Tipps!

Anna Milena von Gersdorff

(Head of Marketing)

12.05.2022

Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.

Ein Studium kostet Geld: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ein Zimmer oder eine Wohnung bezahlen, und dazu fordert die Hochschule jedes Semester eine Einschreibgebühr von Ihnen. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende liegen in Deutschland zwischen 600 und 1.250 Euro im Monat.

Es ist ganz klar, dass Sie in jungen Jahren eine solche Summe zur Studienfinanzierung nicht von allein aufbringen können, sondern finanzielle Unterstützung fürs Studium brauchen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Manche Arten der Finanzierung funktionieren wie ein Kredit, den Sie später zurückzahlen müssen. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche finanzielle Unterstützung beim Studium möglich ist.

Finanzielle Unterstützung beim Studium aus verschiedenen Quellen

Studierende nutzen verschiedene Geldquellen. Häufig wird auch eine Mischfinanzierung gemacht, bei der z.B. ein Teil des Unterhalts von den Eltern kommt und ein anderer selbst verdient wird. Die Abbildung zeigt, dass neben den Eltern v.a. ein Nebenjob häufig als Finanzierungsmöglichkeit für das Studium genutzt wird. An dritter Stelle kommt das BAföG. Manche greifen auch auf eigenes Vermögen zurück.

Finanzielle Unterstützung für Studenten gibt es aber auch von anderen Stellen. Diese werden jedoch noch wenig genutzt, wie die folgende Abbildung zeigt. Nur 6% der Studierenden bekommen staatliche Zuwendungen, wie z.B. Hilfen zur Abdeckung der Mietkosten. Auch Stipendien werden eher selten zur Studienfinanzierung genutzt, denn die Vergabe ist sehr selektiv.

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Finanzielle Unterstützung Studenten (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung Statista, 2009)

Unterstützung Studium durch Eltern

Die meisten Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt. Die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren studierenden Kindern ist sogar gesetzlich festgelegt.  Damit sie ihre Kinder unterstützen können, steht Eltern von studierenden Kindern (bis 25 Jahre) weiterhin das Kindergeld zu. Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, erhält ein Kind eine Halbwaisenrente – ebenfalls bis zum Alter von 25 Jahren.

Die Studienfinanzierung für die Kinder darf natürlich nicht dazu führen, dass die Eltern am Hungertuch nagen müssen. Wenn die Eltern also selbst nicht genug verdienen, springt der Staat ein. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, können junge Menschen finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.

Finanzielle Unterstützung von Studenten durch BAföG

Nach den Eltern und der Eigenfinanzierung durch einen Nebenjob rangiert die Unterstützung durch BAföG-Zahlungen an dritter Stelle. Beim BAföG handelt es sich um eine Unterstützung, die auch Kindern von ärmeren Eltern ein Studium ermöglichen soll.

Der Verdienst der Eltern wird jedoch einberechnet. Wenn Sie Einzelkind sind und Ihre Eltern mehr als 30.000 Euro netto im Jahr verdienen, bekommen Sie schon nicht mehr den Höchstfördersatz. Ab 60.000 Euro bekommen Sie gar nichts mehr.

Die BaföG-Sätze orientieren sich zwar an den Lebenshaltungskosten, sie decken aber meist nicht den kompletten Bedarf ab. Der aktuelle Höchstsatz liegt bei 861 Euro im Monat. Die meisten Studierenden erhalten aber deutlich weniger, weil das Einkommen der Eltern verrechnet wird. Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche monatliche BAföG-Förderbetrag bei 574 Euro. Selbst in einer günstigen Studienstadt reicht das nicht, um das Studium komplett zu finanzieren.

Nebenjob zur finanziellen Unterstützung beim Studium

Weit über die Hälfte der deutschen Studierenden geht einem Nebenjob nach. Die meisten verdienen damit unter 500 Euro im Monat. Das heißt, dass der Nebenjob Teil einer Mischfinanzierung ist und weitere Geldquellen gebraucht werden.

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Nettoverdienst von Studierenden durch Nebenjob (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung Statista, 2009)

Abbildung: Nettoverdienst von Studierenden durch Nebenjob

Mit dem Nebenjob aufpassen müssen Sie, wenn Sie BAföG beziehen. Sie dürfen dann höchstens 450 Euro im Monat dazu verdienen. Als Werkstudent dürfen Sie neben Ihren universitären Verpflichtungen 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wie viel Sie dabei verdienen, ist nach oben hin oben. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an. Ab einem monatlichen Verdienst von 450 Euro fallen jedoch Beiträge für die Rentenversicherung an.

Wenn Sie zwischen 450 und 1.300 Euro verdienen, greift die Gleitzonenregelung: Der Arbeitnehmer übernimmt dann den größten Teil der Versicherungsbeiträge. Je nach Bundesland und abhängig vom Gehalt zahlen Sie bis zu 9,3% Ihres Verdienstes an die Rentenkasse. Ab einem Monatsverdienst von 1.300 Euro zieht die Rentenkasse dann immer 9,3% vom Bruttolohn ab.

Duales Studium: Unterstützung vom Staat möglich

Wenn Sie Arbeit und Studium grundsätzlich verbinden wollen, können Sie die Option duales Studium prüfen. In solchen Fällen studieren Sie berufsbegleitend und haben dadurch ein Einkommen. Der Praxispartner übernimmt meist auch die Studiengebühren.

Auch wenn Sie beim dualen Studium schon arbeiten, kann es sein, dass das Gehalt nicht alle Kosten abdeckt. In solchen Fällen können Sie bei der staatlich geförderten KfW-Bank finanzielle Unterstützung beantragen. Hier können Sie einen Studienkredit von maximal 7.200 Euro bekommen. Wegen der Corona-Pandemie fordert die KfW-Bank aktuell keine Zinsen auf Studien- oder Bildungskredite.

Im Zuge der Corona-Pandemie wurden noch weitere Sonderregelungen erlassen. Für alle BAföG-Bezieher beispielsweise wurde die Verlängerung der Bezugsdauer vereinfacht. Wenn Sie bestimmte Prüfungen nicht ablegen konnten, können Sie einen Verlängerungsantrag stellen und haben dadurch länger Anspruch auf BAföG-Leistungen. Auch die Regelstudienzeiten wurden entsprechend angepasst.

Studienkredit, Bildungsfonds

Neben den staatlichen Zuschüssen gibt es auch private Bildungsfonds oder Studienkredite. Diese Form der Unterstützung beantragen Sie direkt bei der Bank oder dem Fonds. Hier ist die Höhe der Kreditsumme meist nicht gedeckelt. Der Großteil der beantragten Studienkredite wird auch tatsächlich bewilligt: Im Jahr 2020 beispielsweise wurden lediglich 5% aller Anträge abgelehnt.

Es empfiehlt sich jedoch, vorher eine Beratung zu absolvieren, um die Vor- und Nachteile der einzelnen Anbieter gegeneinander aufwiegen zu können. Nutzen Sie entsprechende Angebote des Studentenwerks. Sie können auch einen Studienkredittest machen. Für eine individuelle Beratung können auch Ghostwriter angefragt werden. Grundsätzlich sollten Sie der Devise folgen: So wenig wie möglich, so viel wie nötig Geld leihen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Was viele nicht wissen: Die Ausgaben für ein Studium sind steuerlich absetzbar. Eltern können einen Teil der finanziellen Unterstützung für ihre studierenden Kinder als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Das gilt z.B. für den Unterhalt oder die Kosten für die Krankenversicherung. Nicht absetzbar sind Studiengebühren. Auch Ausgaben für Studienmaterialien, also etwa einen Laptop oder teure Fachbücher, können nicht von den Eltern steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings können Sie selbst solche Ausgaben für Ihr Studium von der Steuer absetzen. Sie müssen lediglich die Quittungen aufheben und im nachfolgenden Jahr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht für Studenten nicht. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich jedoch lohnen, wenn Sie schon im Masterstudium sind. Das gilt steuerrechtlich als Zweitstudium – und Sie können die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen.

Stipendien – nicht nur für Hochbegabte

Verschiedene partei- und gewerkschaftsnahe Stiftungen in Deutschland vergeben Stipendien. Hierfür müssen Sie einen Auswahlprozess durchlaufen, der sehr selektiv ist. Wenn Sie es schaffen, ein solches rares Stipendium zu bekommen, dann orientiert sich die Fördersumme an den BAföG-Berechnungen. Das heißt: wenn Ihre Eltern gut verdienen, profitieren Sie zwar von den Seminaren und Veranstaltungen der jeweiligen Stiftung. Eine größere finanzielle Unterstützung dürfen Sie jedoch nicht erwarten.

Ein elternunabhängiges Stipendium von GWriters können Sie übrigens auch bekommen! Wenn Sie an einer deutschen oder an einer Schweizer Hochschule eingeschrieben sind, dann können Sie sich bewerben. Die Auswahl trifft der Vorstand, es wird v.a. auf den demografischen Hintergrund und auf internationale Ambitionen geachtet.

Unterstützung beim Studium über 25

Spezielle Stipendien zur finanziellen Unterstützung beim Studium gibt es für Arbeiterkinder. Auch für Studierende, die erst später an die Hochschule kommen, ist es mancherlei Hinsicht leichter, finanzielle Unterstützung beim Studium zu bekommen. Für Begabtenstipendien ist es dann zwar meist zu spät, dafür können Sie elternunabhängiges BAföG beantragen. Egal, wie viel Ihre Eltern verdienen: Sie bekommen dann auf jeden Fall den Höchstsatz.

Es gibt noch weitere Sonderregelungen für bestimmte Lebenslagen. So gibt es finanzielle Unterstützung bei Schwangerschaft im Studium. BAföG-Bezieherinnen mit Kind erhalten einen Kinderzuschlag. Außerdem können Schwangere im Studium Unterstützung vom Arbeitsamt bekommen. Auf der Grundlage von § 21 Abs. 2 SGB II stehen ihnen 75,82 Euro im Monat für den Mehrbedarf zu.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind bietet bei Härtefällen finanzielle Unterstützung an. Wenn Sie wegen der Schwangerschaft im Nebenjob pausieren müssen, können Sie Mutterschutzlohn beantragen. Sie können auch sonstige staatliche Leistungen beantragen, z.B. Wohngeld.

Zusammengefasst: Finanzielle Unterstützung Studium

Selbst wenn Sie also zu den 32% der Studierenden gehören, die BAföG-Zahlungen erhalten, benötigen Sie in den allermeisten Fällen noch weitere Geldquellen. In der folgenden Übersicht sehen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung. Jede Form der finanziellen Unterstützung von Studenten hat Vor- und Nachteile.

Alle genannten Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich auch für ein Fernstudium. Lediglich vom BAföG sind Sie ausgeschlossen, wenn Sie schon einen Studienabschluss erworben haben. Anders verhält es sich, wenn Sie Ihr Erststudium vor dem Abschluss abgebrochen haben. Bei einem Studiengangswechsel ist es möglich, noch einmal BAföG zu beziehen.

 

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