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Finanzielle Unterstützung im Studium 2025 – Die wichtigsten Tipps!

Anna Milena von Gersdorff

(Head of Marketing)

15.01.2025

Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.

Ein Studium kostet Geld: Sie müssen Ihren Lebensunterhalt bestreiten, ein Zimmer oder eine Wohnung bezahlen, und dazu fordert die Hochschule jedes Semester eine Einschreibgebühr von Ihnen. Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten für Studierende in Deutschland liegen im Jahr 2025 zwischen 750 und 1.400 Euro pro Monat – je nach Studienort und individueller Lebensführung.

Es ist ganz klar, dass Sie in jungen Jahren eine solche Summe zur Studienfinanzierung nicht von allein aufbringen können, sondern finanzielle Unterstützung fürs Studium brauchen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Manche Arten der Finanzierung funktionieren wie ein Kredit, den Sie später zurückzahlen müssen. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche finanzielle Unterstützung beim Studium möglich ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Finanzielle Unterstützung im Studium 2025 umfasst verschiedene Quellen: Unterstützung durch Eltern, BAföG, Nebenjobs und Stipendien. Viele Studierende kombinieren mehrere Finanzierungsquellen. Eltern zahlen oft den Unterhalt und erhalten dafür Kindergeld, während BAföG eine zentrale Rolle spielt, aber aufgrund des Einkommens der Eltern nur eine begrenzte Unterstützung bietet. Nebenjobs, wie Minijobs oder Werkstudententätigkeiten, sind eine gängige Möglichkeit, das Studium zu finanzieren. Studienkredite oder Bildungsfonds bieten weitere Optionen, um Lebenshaltungskosten zu decken. Stipendien, die selektiv vergeben werden, bieten zusätzliche Unterstützung. Weitere Sonderregelungen existieren für Studierende über 25, mit Kind oder während der Schwangerschaft. Steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten und besondere Förderungen durch das Arbeitsamt oder Stiftungen sind ebenfalls relevant. Eine Mischfinanzierung ist in der Regel erforderlich, da keine einzelne Quelle alle Kosten abdeckt.

Finanzielle Unterstützung beim Studium aus verschiedenen Quellen

Studierende nutzen verschiedene Geldquellen. Häufig wird auch eine Mischfinanzierung gemacht, bei der z.B. ein Teil des Unterhalts von den Eltern kommt und ein anderer selbst verdient wird. Die Abbildung zeigt, dass neben den Eltern v.a. ein Nebenjob häufig als Finanzierungsmöglichkeit für das Studium genutzt wird. An dritter Stelle kommt das BAföG. Manche greifen auch auf eigenes Vermögen zurück.

Finanzielle Unterstützung für Studenten gibt es aber auch von anderen Stellen. Diese werden jedoch noch wenig genutzt, wie die folgende Abbildung zeigt. Nur 6% der Studierenden bekommen staatliche Zuwendungen, wie z.B. Hilfen zur Abdeckung der Mietkosten. Auch Stipendien werden eher selten zur Studienfinanzierung genutzt, denn die Vergabe ist sehr selektiv. Die folgende Übersicht zeigt, welche Quellen besonders häufig genutzt werden:

  1. Unterstützung durch Eltern

  2. Nebenjobs

  3. BAföG

  4. Eigene Ersparnisse oder Vermögen

  5. Stipendien

  6. Studienkredite oder Bildungsfonds

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Finanzielle Unterstützung Studenten (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung Statista, 2009)

Unterstützung Studium durch Eltern

Die meisten Studierenden werden von ihren Eltern unterstützt. Die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren studierenden Kindern ist sogar gesetzlich festgelegt.  Damit sie ihre Kinder unterstützen können, steht Eltern von studierenden Kindern (bis 25 Jahre) weiterhin das Kindergeld zu. Wenn ein Elternteil bereits verstorben ist, erhält ein Kind eine Halbwaisenrente – ebenfalls bis zum Alter von 25 Jahren. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld in Deutschland einheitlich 255 Euro pro Kind und Monat.

Die Studienfinanzierung für die Kinder darf natürlich nicht dazu führen, dass die Eltern am Hungertuch nagen müssen. Wenn die Eltern also selbst nicht genug verdienen, springt der Staat ein. Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, können junge Menschen finanzielle Unterstützung vom Staat beantragen.

BAföG 2025: Anpassungen und neue Regelungen

Das BAföG bleibt eine der zentralen Stützen für Studierende aus einkommensschwächeren Familien. Es soll insbesondere Kindern von Eltern mit geringerem Einkommen ein Studium ermöglichen. Dennoch rangiert BAföG nach der Finanzierung durch Eltern und durch Nebenjobs nur an dritter Stelle der Finanzierungsquellen von Studierenden.

Beim BAföG wird das Einkommen der Eltern in die Berechnung einbezogen, was oft dazu führt, dass viele Studierende keine oder nur geringe Leistungen erhalten. Bereits ab einem Elterneinkommen von 30.000 Euro netto im Jahr sinkt die Förderung, und ab 60.000 Euro gibt es in der Regel keine Unterstützung mehr. Der Höchstsatz orientiert sich an den Lebenshaltungskosten, deckt diese aber meist nicht vollständig.

Ab dem Wintersemester 2024/2025 wurde der BAföG-Höchstsatz auf 992 Euro pro Monat angehoben (für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen und selbst kranken- sowie pflegeversichert sind). Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Förderbetrag noch bei 574 Euro pro Monat, während er 2023 bereits auf etwa 663 Euro anstieg. Aktuell liegt der durchschnittliche Betrag bei etwa 680 Euro. Dennoch reicht auch diese Summe in vielen Städten nicht aus, um die gesamten Kosten zu decken, insbesondere in teuren Universitätsstädten.

Nur etwa 12,5 % der Studierenden beziehen überhaupt BAföG, da das Einkommen der Eltern häufig die Fördergrenze überschreitet. Für die meisten Studierenden bleibt BAföG daher eine ergänzende Unterstützung, die in Kombination mit einem Nebenjob oder weiteren Finanzierungsquellen eine wichtige Rolle spielen kann.

Nebenjob zur finanziellen Unterstützung beim Studium

Weit über die Hälfte der deutschen Studierenden geht einem Nebenjob nach. Die meisten verdienen damit unter 500 Euro im Monat. Das heißt, dass der Nebenjob Teil einer Mischfinanzierung ist und weitere Geldquellen gebraucht werden.

verdienst von Studenten
Nettoverdienst von Studierenden durch Nebenjob (Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung Statista, 2009)

Nebenjob (Minijob):

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Sie als BAföG-Empfänger monatlich bis zu 556 Euro dazuverdienen, ohne dass Ihre Förderung gekürzt wird.

Ein Minijob ist sozialversicherungsfrei, solange Ihr monatlicher Verdienst 556 Euro nicht überschreitet. Bei einem Verdienst über dieser Grenze sind Sie sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Werkstudententätigkeit:

Als Werkstudent dürfen Sie während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit können Sie Ihre Arbeitszeit auf bis zu 26 Wochen pro Jahr erhöhen.

Bei einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 Euro sind Sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Ab einem Verdienst von 450,01 Euro bis 1.300 Euro greift die Gleitzonenregelung, bei der Sie einen reduzierten Beitragssatz zur Rentenversicherung zahlen. Ab einem Verdienst von 1.300 Euro zahlen Sie den vollen Beitragssatz von 9,3% zur Rentenversicherung.

Duales Studium: Unterstützung vom Staat möglich

Wenn Sie ein duales Studium anstreben, bei dem Sie praktische Arbeit mit akademischem Lernen verbinden, können Sie finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. In der Regel übernimmt Ihr Praxispartner die Studiengebühren, und Sie erhalten ein Einkommen aus Ihrer Tätigkeit.

Sollte Ihr Gehalt jedoch nicht ausreichen, um alle Kosten zu decken, können Sie bei der staatlich geförderten KfW-Bank einen Studienkredit beantragen. Der KfW-Studienkredit ermöglicht monatliche Auszahlungen von bis zu 650 Euro, um Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums zu unterstützen. Der maximale Kreditbetrag für ein Erst- oder Zweitstudium beträgt 54.600 Euro, basierend auf einer maximalen Förderdauer von 14 Semestern. Für postgraduale Studiengänge oder eine Promotion liegt der maximale Kreditbetrag bei 23.400 Euro, mit einer maximalen Förderdauer von 6 Semestern.

Der Zinssatz für den KfW-Studienkredit ist variabel und wird alle sechs Monate angepasst. Aktuell liegt der effektive Jahreszins bei 6,85 %.

Bitte beachten Sie, dass die KfW-Bank während der Corona-Pandemie vorübergehend auf die Erhebung von Zinsen auf Studien- oder Bildungskredite verzichtet hat. Dieser zinsfreie Zeitraum ist jedoch abgelaufen, und die regulären Zinssätze gelten wieder.

Studienkredit, Bildungsfonds

Die Beantragungs- und Ablehnungsquoten für Studienkredite und Bildungsfonds haben sich in den letzten Jahren verändert. Laut Statista wurden im Jahr 2023 bis zum 12. Juli insgesamt 4.415 Anträge für einen Studienkredit bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt, von denen 401 abgelehnt wurden. Dies entspricht einer Ablehnungsquote von etwa 9,1 %.

Laut CHE stieg im Jahr 2020, während der Corona-Pandemie, die Zahl der neu abgeschlossenen Studienkredite auf 52.000 an, was auf die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung zurückzuführen war. Seitdem ist die Zahl der Neuverträge jedoch kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2023 wurden nur noch 16.564 Neuverträge abgeschlossen, was einen Rückgang von über 30 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.

Die rückläufige Tendenz bei der Anzahl der abgeschlossenen Studienkredite und Bildungsfonds könnte auf verschiedene Faktoren zurückzuführen sein, darunter die hohe Ablehnungsquote und die gestiegenen Zinssätze, die potenzielle Antragsteller abschrecken. Es ist daher ratsam, vor der Beantragung eines Studienkredits oder Bildungsfonds eine umfassende Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anbieter abzuwägen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Was viele nicht wissen: Die Ausgaben für ein Studium sind steuerlich absetzbar. Eltern können einen Teil der finanziellen Unterstützung für ihre studierenden Kinder als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Das gilt z.B. für den Unterhalt oder die Kosten für die Krankenversicherung. Nicht absetzbar sind Studiengebühren. Auch Ausgaben für Studienmaterialien, also etwa einen Laptop oder teure Fachbücher, können nicht von den Eltern steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings können Sie selbst solche Ausgaben für Ihr Studium von der Steuer absetzen. Sie müssen lediglich die Quittungen aufheben und im nachfolgenden Jahr zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Eine Pflicht zur Steuererklärung besteht für Studenten nicht. Eine freiwillige Steuererklärung kann sich jedoch lohnen, wenn Sie schon im Masterstudium sind. Das gilt steuerrechtlich als Zweitstudium – und Sie können die Kosten dafür als Werbungskosten absetzen.

Stipendien – nicht nur für Hochbegabte

Verschiedene partei- und gewerkschaftsnahe Stiftungen in Deutschland vergeben Stipendien. Hierfür müssen Sie einen Auswahlprozess durchlaufen, der sehr selektiv ist. Wenn Sie es schaffen, ein solches rares Stipendium zu bekommen, dann orientiert sich die Fördersumme an den BAföG-Berechnungen. Das heißt: wenn Ihre Eltern gut verdienen, profitieren Sie zwar von den Seminaren und Veranstaltungen der jeweiligen Stiftung. Eine größere finanzielle Unterstützung dürfen Sie jedoch nicht erwarten.

Ein elternunabhängiges Stipendium von GWriters können Sie übrigens auch bekommen! Wenn Sie an einer deutschen oder an einer Schweizer Hochschule eingeschrieben sind, dann können Sie sich bewerben. Die Auswahl trifft der Vorstand, es wird v.a. auf den demografischen Hintergrund und auf internationale Ambitionen geachtet.

Unterstützung beim Studium über 25

Studierende über 25 Jahren, die finanzielle Unterstützung benötigen, haben mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten, auch wenn sie später ins Studium eingetreten sind. Eine der wichtigsten Optionen ist der Antrag auf elternunabhängiges BAföG. Anders als bei herkömmlichem BAföG, bei dem das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird, ist für elternunabhängiges BAföG ausschließlich das eigene Einkommen maßgeblich. Dies ermöglicht es auch älteren Studierenden, die keine Unterstützung von ihren Eltern erhalten, den Höchstsatz an BAföG zu bekommen.

Für Studierende, die bereits im späteren Lebensabschnitt ins Studium eintreten, gibt es auch spezielle Stipendien, die darauf abzielen, Menschen aus weniger privilegierten Verhältnissen zu unterstützen. Besonders für Arbeiterkinder gibt es gezielte Stipendien, die das Studium finanziell erleichtern. Diese Stipendien richten sich nicht nur an junge Studierende, sondern auch an Erwachsene, die in einer beruflichen Neuorientierung sind.

Mit Kind oder während der Schwangerschaft studieren: Finanzielle Unterstützung

Zusätzlich gibt es für Studierende, die während ihres Studiums mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, einige Sonderregelungen. Wenn Studierende beispielsweise schwanger sind, gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, die das Studium erleichtern können:

  • Kinderzuschlag im BAföG: Wenn Sie als BAföG-Empfängerin mit Kind studieren, erhalten Sie einen Kinderzuschlag, der das Studium finanziell unterstützt.

  • Unterstützung durch das Arbeitsamt: Wer Kinder hat oder Schwanger ist, können zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt erhalten. Auf Grundlage von § 21 Abs. 2 SGB II haben sie Anspruch auf einen Mehrbedarf von 75,82 Euro pro Monat.

  • Mutterschutzlohn: Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft im Nebenjob pausieren müssen, haben Sie Anspruch auf Mutterschutzlohn.

Zudem bietet die Bundesstiftung Mutter und Kind in Härtefällen finanzielle Unterstützung. Diese Stiftung richtet sich an Studierende, die in eine besonders belastende Lebenssituation geraten sind, wie etwa eine Schwangerschaft während des Studiums und die damit verbundenen finanziellen Engpässe.

Weitere staatliche Unterstützungsmöglichkeiten umfassen auch Wohngeld, das Studierenden, die aufgrund ihrer finanziellen Lage keinen Anspruch auf BAföG haben, eine Entlastung bieten kann. Auch Studierende, die in besonderen Lebenssituationen wie der Pflege von Angehörigen oder der Betreuung von Kindern leben, können durch sozialstaatliche Hilfen wie Wohngeld oder Unterstützung durch Sozialämter finanziell unterstützt werden.

Zusammengefasst: Finanzielle Unterstützung Studium

Selbst wenn Sie also zu den 32% der Studierenden gehören, die BAföG-Zahlungen erhalten, benötigen Sie in den allermeisten Fällen noch weitere Geldquellen. In der folgenden Übersicht sehen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung. Jede Form der finanziellen Unterstützung von Studenten hat Vor- und Nachteile.

Alle genannten Fördermöglichkeiten gelten grundsätzlich auch für ein Fernstudium. Lediglich vom BAföG sind Sie ausgeschlossen, wenn Sie schon einen Studienabschluss erworben haben. Anders verhält es sich, wenn Sie Ihr Erststudium vor dem Abschluss abgebrochen haben. Bei einem Studiengangswechsel ist es möglich, noch einmal BAföG zu beziehen.

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