Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Kunde, im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Knowlance AG, die die Kundenbetreuung für alle Kunden aus Deutschland und der Schweiz übernimmt. Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns jederzeit zu kontaktieren.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Knowlance AG, Artherstrasse 28A, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend “wir” genannt) mit ihren Kunden.

§ 1 Allgemeines

(1) Wir erbringen unsere Leistungen (u.a. Recherchen, Data Mining, Textredaktion, Texterstellung, Übersetzungen, Peer Review und Korrekturhilfe bei Forschungsprojekten, Inhaltserstellung, Beratung, Coaching, Kundenbetreuung etc.) ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Grundlage des individuellen Vertragsgegenstandes. Abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, bestehen nicht bzw. werden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen durch Dritte (insbesondere durch unsere freien Mitarbeiter) zu erbringen. Die Auswahl der freien Mitarbeiter erfolgt nach unserem Ermessen.

(3) Angebote sind bis zur Annahme hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit und Lieferfähigkeit unverbindlich. Alle Angaben zu den auf unserer Website oder auf den Websites unserer Affiliates veröffentlichten Preisen sind unverbindlich und nur beispielhaft.

§ 2 Vertragsschluss

Kunden können Anfragen über unser Kontaktformular oder über unsere Vertriebspartner und Affiliates stellen. Die Anforderungen an die vertraglichen Leistungen sind so differenziert wie möglich zu benennen, damit wir ein Angebot auf der Grundlage aller Forderungen des Kunden unterbreiten können. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb einer entsprechenden Frist annimmt. Verträge können per E-Mail abgeschlossen werden.

Vertragsschlüsse mit oder für Kunden mit Wohnsitz in Österreich oder die an österreichischen Unis, Fachhochschulen oder Schulen eingeschrieben sind, werden abgelehnt.

§ 3 Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher mit Wohnsitz in der Europäischen Union grundsätzlich ein Widerrufsrecht, das den nationalen Rechtsvorschriften unterliegt. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Leistungen, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da wir unsere Leistungen nach Kundenspezifikation erbringen, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 4 Preise und Zahlungen

(1) Die Preise verstehen sich, je nach Angabe in unseren Angeboten, in Schweizer Franken (CHF) oder in Euro (EUR) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die Gesamtvergütung und ihre Zusammensetzung richten sich nach unseren Angeboten.

(3) Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung als Vorfinanzierung oder Zahlung nach dem Stand der Fertigstellung zu verlangen. Die Fälligkeit der Raten richtet sich nach der in unseren Angeboten und Rechnungen angegebenen Berechnung.

(4) Ist eine Vorfinanzierung vereinbart, sind wir erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet, unsere Leistungen zu erbringen.

(5) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahnkosten in Höhe von pauschal CHF 10.00 bzw. EUR 10.00 pro schriftlicher Mahnung zu verlangen und die Fortsetzung der Tätigkeit bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung auszusetzen.

(6) Versandkosten, Porto und sonstige Nebenkosten (z.B. Kopierkosten, Erstellung von Datenträgern, Fernleihgebühren) gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet.

(7) Die Gesamtvergütung ist spätestens bei Lieferung der gesamten Vertragsleistung an den Kunden fällig.

§ 5 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Erbringung der vertraglichen Leistung (entsprechend dem Angebot oder der Auftragsbestätigung) und ggf. die Übertragung von Nutzungsrechten an einem Werk, das nach den Vorgaben des Auftraggebers erstellt und dem Auftraggeber übergeben wird.

(2) Nach Vertragsabschluss hat der Kunde seine Anforderungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen über den von uns gewählten Kommunikationsweg näher zu spezifizieren und ihm zur Bearbeitung seiner Anfrage zur Verfügung stehende Unterlagen und Informationen so genau wie möglich anzugeben. Änderungen des Auftragsumfangs nach Ablauf dieser Frist werden gemäß § 8 behandelt.

§ 6 Angaben zu Dienstleistungen mit wissenschaftlichem Hintergrund

Für den Fall, dass unsere Vertragsleistung ganz oder teilweise im akademischen, universitären oder sonstigen prüfungsbezogenen Bereich eingesetzt werden soll, weisen wir ausdrücklich darauf hin:

(1) Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen abzulehnen, die ausdrücklich zum Ziel haben, die von uns erbrachten Leistungen als offensichtlich eigene Leistung in betrügerischer Absicht darzustellen, beispielsweise in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.

(2) Bei der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Arbeit dient diese als Mustervorlage. Sie darf nur in zulässiger Weise verwendet werden. Jedes Papier ist lediglich ein Ergebnisvorschlag.

(3) Wir weisen darauf hin, dass die Prüfungsordnungen von Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig eidesstattliche Erklärungen verlangen, die besagen, dass die Prüfungsarbeiten unabhängig und ohne fremde Hilfe erstellt wurden. Der Auftraggeber haftet allein für etwaige von ihm selbst gemachte, eventuell falsche Angaben.

(4) Soweit in Texten Urheberrechte entstehen, verbleiben diese beim Autor. Gibt der Kunde dennoch im Rahmen von Rechtsgeschäften vor, Urheber des Textes zu sein, geschieht dies auf eigene Gefahr.

§ 7 Abwicklung der vertraglichen Leistungen

(1) Die Abwicklung der vertraglichen Leistungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit unseren Projektleitern, die für die Koordination der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Freiberuflern zuständig sind.

(2) Die Kommunikation erfolgt per E-Mail und Telefon.

(3) Stellt eine Vertragspartei fest, dass Informationen und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, unklar oder nicht realisierbar sind, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde Informationen oder Anforderungen handelt, so hat sie die andere Partei unverzüglich über solche Umstände sowie über erkennbare Folgen zu informieren.

(4) Unsere Freiberufler sind frei in der Leistungserbringung unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstandes und des Zeitrahmens.

§ 8 Änderungen des Auftragsumfangs

(1) Wünscht der Kunde eine Änderung des Umfangs der vertraglichen Leistungen, so hat er uns dies schriftlich mitzuteilen. Wir werden daraufhin innerhalb von 5 Arbeitstagen prüfen, welche Konsequenzen sich aus der gewünschten Änderung ergeben können, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Fristen, und eine Lösung vorschlagen.

(2) Kann keine Einigung erzielt werden oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, wahrscheinlich weil die vom Kunden gewünschte Änderung nicht innerhalb der gewünschten Frist durchgeführt werden kann, bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen. Der Kunde hat jedoch das Recht, die weitere Ausführung des Vertrages zu beenden; er ist verpflichtet, das Entgelt für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

§ 9 Nachbesserungen

(1) Nach Abschluss der Leistung oder eines definierbaren Teils der Leistung kann eine Revision beantragt werden. Solche Änderungswünsche sind vom Kunden innerhalb von vier Tagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung per E-Mail an uns zu richten. Zu diesem Zweck sind genaue und detaillierte Angaben unter Angabe der Art der Änderung und des Grundes für die Inanspruchnahme einer Änderung erforderlich. Für die Umsetzung der Anträge werden fachliche und wissenschaftliche Standards als Entscheidungskriterium herangezogen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Leistung als vom Kunden abgenommen.

(2) Wünscht der Kunde weitere Nachbesserungen, sind diese gesondert zu vergüten. Wir machen Ihnen ein Angebot, wenn dies gewünscht wird.

(3) Wir sind berechtigt, Nachbesserungen abzulehnen, wenn der Kunde einen fälligen Rechnungsbetrag nicht gezahlt hat, die Nachbesserungswünsche nicht nachvollziehbar oder nicht durchführbar sind (de jure oder de facto Unmöglichkeit), oder wenn die Nachbesserung nur aus subjektiven Gründen des Geschmacks verlangt wurde.

(4) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

§ 10 Lieferfristen

(1) Ein gewünschter Liefertermin wird vom Kunden so festgelegt, dass unter Berücksichtigung aller zeitaufwendigen Faktoren eine rechtzeitige Lieferung und Nachbesserung auch unter realen und wahrgenommenen Gesichtspunkten möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anfrage Lieferfristen anzugeben und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Für fehlerhafte oder verspätete Terminangaben des Kunden haften wir nicht. Eine Lieferfrist gilt als vertragsgemäß, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich erbracht wurde (Mailserver-Logfiles, Kommunikationsprotokolle, Telefax-Übertragungsberichte) oder dem Kunden zugesandt wurde.

(2) Wir haften nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen; Mängel aufgrund unklarer, unrichtiger oder unvollständiger Aufträge; unvollständige Mitteilung eines Auftrags) verursacht werden und berechtigen uns, die Lieferung der jeweiligen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind, soweit möglich, unverzüglich mitzuteilen.

(3) Geplante Liefertermine für Teillieferungen gelten als variabel und können in Anpassung an den Auftragsverlauf von der initialen Planung abweichen.

§ 11 Eigentum

(1) Soweit eine vertragliche Leistung die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet, erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht für persönliche Zwecke. Dazu gehört insbesondere das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte ausführen zu lassen oder an Dritte zu übertragen. Der Kunde erwirbt auch das Recht, die geistigen Leistungen in seine eigenen Werke zu integrieren.

(2) Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der gesamten Vertragsleistung übertragen.

§ 12 Haftung und Gewährleistung

(1) Die Gestaltungsfreiheit gilt als vereinbart, es sei denn, der Kunde hat bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf besondere Anforderungen hingewiesen.

(2) Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der beauftragten Leistungen ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt uns von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei.

(3) Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, jedoch auf einen Höchstbetrag des Vertragspreises begrenzt. Eine Haftung nach nationalem Recht bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Dies gilt auch für die Haftung unserer Unterlieferanten.

(4) Wir haften nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden von einem Kunden verursacht wird, der keine Datensicherung durchgeführt hat, so dass eine Wiederherstellung der verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

(5) Stilfragen, subjektive Einstellungen, geringfügige Rechtschreib- oder Grammatikfehler, Formatierungsanforderungen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig angegeben wurden, Anforderungen, die nicht allgemein anwendbar sind, sowie die persönliche Präferenz des Kunden begründen keine Rechte des Kunden.

(6) Eine Erfolgsgarantie für die von uns erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte besteht nicht.

(7) Verzögerungen durch Zahlungsverzug oder Rückmeldung gehen zu Lasten des Kunden.

(8) Die Gewährleistung der Qualität gilt ausschließlich für die letztendliche Abschlusslieferung, da die Teillieferungen nicht Teil der Auftragserbringung sind, sondern nur zur gegenseitigen Abstimmung des Inhalts dienen.

§ 13 Recht zum Rücktritt vom Vertrag

(1) Tritt der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück oder muss der Auftrag vor Leistungsbeginn aufgrund eines Verschulden des Kunden abgebrochen werden, so sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe der tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwendungen (Vertragsausarbeitung, Auswählen eines Lektors, Kommunikation mit allen Parteien usw.) sowie des entgangenen Gewinns, mindestens jedoch in Höhe von 30 % der gesamten Nettoauftragssumme verlangen können. Dies gilt nicht, soweit die Pauschale die im normalen Geschäftsgang zu erwartenden Aufwendungen oder Schäden übersteigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, entweder kein Schaden- oder Aufwendungsersatzanspruch entstanden ist oder der entstandene Schaden bzw. die getätigten Aufwendungen wesentlich niedriger sind als die angesetzte Pauschale. Ebenso werden Kosten in Abzug gebracht, die wir dadurch eingespart haben, dass die Leistungen nicht vollständig erbracht wurden oder durch anderweitigen Einsatz der entsprechenden Arbeitskräfte erzielt wurden, oder solche Erlöse, die wir nicht in böswilliger Absicht erzielen.

(2) Haben wir bereits mit der konkreten Leistungserbringung (Texterstellung usw.) begonnen, richtet sich der zu zahlende Aufwendungs- und Schadenersatz nach dem Umfang der geleisteten Arbeiten. Dabei sind erbrachte Leistungen zunächst gemäß des abgeschlossenen Vertrags vollständig zu vergüten. Der zusätzliche Aufwendungs- und Schadenersatz beträgt

  • a. bei einer Fertigstellungsquote von unter 50 %: 20 % der gesamten Nettoauftragssumme;

  • b. bei einer Fertigstellungsquote von über 50%: 10 % der gesamten Nettoauftragssumme;

Im Übrigen gilt Abs. 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass dem Kunden der Nachweis gestattet bleibt, dass das Projekt zu mehr oder weniger als der Hälfte fertiggestellt ist.

(3) Können wir keinen geeigneten Freiberufler für die vertragsgemäße Durchführung der Tätigkeit finden, sind wir berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurückzutreten. Dies kann in Ausnahmefällen aus terminlichen oder personellen Gründen in Ausnahmefällen vorkommen. Hat der Kunde zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits eine Zahlung geleistet, erstatten wir den vollen Betrag zurück.

§ 14 Lieferung und Versand

Lieferungen an Kunden erfolgen grundsätzlich auf elektronischem Wege.

§ 15 Vertraulichkeit, Diskretion, Datenschutz

(1) Die Abwicklung unserer Vermittlungsleistung zwischen den Parteien unterliegt der Anonymität. Weder werden unsere Freelancer über den Namen des Kunden und andere persönliche Daten informiert, noch geben wir Namen oder persönliche Daten eines Freelancers an den Kunden weiter.

(2) Der Kunde verzichtet auf eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Freelancer unter Umgehung unserer Vermittlungsplattform. Er gibt seinen Namen oder andere persönliche Daten einschließlich seiner E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder sonstigen Kontaktdaten nicht an einen unserer Freelancer weiter und versucht auch nicht, auf andere Weise einen direkten Kontakt zu einem unserer Freelancer herzustellen.

(3) Alle Vertragspartner, auch unsere freien Mitarbeiter, sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, die besonderen Angaben sind für die Vertragsabwicklung erforderlich. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf den Gegenstand der Transaktion. Nur der Kunde selbst kann die Beteiligten von dieser Geheimhaltungspflicht schriftlich entbinden. Jede gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen hat Vorrang vor diesen Geheimhaltungspflichten.

(4) Wir verwenden die uns anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Unter Berücksichtigung der Übermittlung von Texten und Daten sowie sonstiger Kommunikation in elektronischer Form kann ein absoluter Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen nicht gewährleistet werden, da der Zugriff auf elektronisch übermittelte Inhalte durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.

§ 16 Sonstiges

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Rechtsbeziehungen mit Unternehmen ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen der Parteien ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck nach geltendem Recht wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Rechtslücken in den Verträgen.

Stand: 11.09.2023