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Steuererklärung Student: Als Student Steuern absetzen? Geld zurück!

Anna Milena von Gersdorff

(Head of Marketing)

13.07.2022

Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.

Als Student Steuern absetzen – geht das überhaupt? Ja, das geht und es ist erstaunlich, wie viel Geld Sie sparen können. Eine Steuererklärung wird meistens mit Erwerbsarbeit in Verbindung gebracht. Wer freiberuflich arbeitet, muss verpflichtend eine Steuererklärung machen. Bei Angestellten wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen. Über die Steuererklärung kann ein Teil davon im Anschluss wieder reingeholt werden. <

Allerdings erhebt der Staat nicht nur auf Arbeitsleistungen Steuern. Jeder Mensch ist dem Staat gegenüber steuerpflichtig, in dem er wohnt. Das beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Vereinfacht gesagt, zahlen Sie immer dann Steuern, wenn Sie Geld ausgeben. Diese Besteuerung erfolgt pauschal. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, sich über die Steuererklärung Geld zurückzuholen. Und hier wird es für Studenten interessant, denn auch für das Studium sind Ausgaben und damit Steuern fällig. Viele wissen von der Möglichkeit gar nichts, eine Steuererklärung im Studium zu machen. Weil sich das aber finanziell lohnen kann, zeigen wir Ihnen im Folgenden, wie Sie als Student Steuern absetzen können.

als student steuern absetzen

Was kann man als Student alles von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich können Sie alle Ausgaben für das Studium von der Steuer absetzen. Das betrifft Studiengebühren, Studienkreditzinsen und Semesterbeiträge, aber auch Lernmittel wie Bücher, eBooks oder Ausgaben für Bürobedarf. Im Erststudium gibt es eine Obergrenze: Bis zu 6.000 Euro pro Jahr können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Außerdem können die Eltern von Studenten einen Teil der Studienkosten von der Steuer absetzen.

Anders sieht es im Zweitstudium aus: Hier können alle Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Sie können die Kosten fürs Zweitstudium sogar als Verlustvortrag für die Zukunft aufheben. Das kann sich lohnen, wenn Sie gleich nach Abschluss des Studiums gut verdienen. Als Zweitstudium gilt übrigens alles ab dem Master. Wenn Sie zuvor eine Berufsausbildung absolviert haben, ist auch der Bachelor schon ein Zweitstudium. Das Duale Studium gilt grundsätzlich als Zweitstudium.

was kann man als student von der steuer absetzen

Welche Belege und Nachweise sind für die Studentensteuererklärung notwendig?

Um die Studienkosten von der Steuer absetzen zu können, können Sie in manchen Fällen Pauschalen abrechnen. In manchen Fällen benötigen Sie Belege. Grundsätzlich sollten Sie bei allen Ausgaben die Quittungen sammeln. Das Finanzamt hat das Recht, Nachweise einzufordern. Wenn Sie z.B. in der Steuererklärung die Fahrtkosten zur Uni angeben, kann das Finanzamt Bahntickets oder Tankquittungen nachfordern.

Wenn Sie Mietkosten absetzen wollen, dann geht das nur, wenn Sie in der Studienstadt Ihren Zweitwohnsitz haben. Das Finanzamt kann in diesem Falle überprüfen, ob Ihr Hauptwohnsitz tatsächlich nicht in der Studienstadt oder dem Ausbildungsort ist. Dazu müssen Sie z.B. eine Mindestabwesenheit am Hauptwohnsitz nachweisen, um zu zeigen, dass sie dort tatsächlich nicht Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Steuererklärung im Studium bei eigenem Verdienst

Falls Sie schon eigenes Geld verdienen, dann lohnt sich die Steuererklärung im Studium so richtig. Wenn Sie unverheiratet sind, dann können Sie sich die Lohnsteuer bis zu einem Verdienst in Höhe von 9.984 Euro pro Jahr (Steuerfreibetrag) vom Finanzamt zurückholen. Verdienen Sie mehr als diesen Freibetrag, sind Sie als Student sogar verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen.

Das lohnt sich auch, denn Sie bekommen auch bei einem höheren studentischen Verdienst häufig die vollen Lohnsteuern zurück. Wie ein Arbeitnehmer können Sie sämtliche Werbungskosten für den Nebenjob beim Finanzamt angeben: Fahrkosten, Arbeitskleidung usw.

Wie hoch sind die Kosten im Studium für die Steuererklärung?

Es gibt die Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Sie können dafür eine Software nutzen. Es gibt verschiedene Anbieter. Meist gibt es eine kostenlose Testversion. Die reicht aber nicht, um die Steuererklärung abzugeben. Die Kosten sind aber überschaubar. SmartSteuer beispielsweise kostet einmalig 34,99 Euro. Andere Anbieter liegen bei knapp unter 30 Euro.

Wenn Sie eine Software nutzen, werden Sie im Frage-Antwort-Stil durch Ihre Steuererklärung geführt. Der Vorteil ist, dass Sie keinerlei Vorkenntnisse brauchen. Nicht jeder hat ja auf dem Schirm, dass er einen Laptop von der Steuer absetzen kann als Student oder dass in die Steuererklärung die Fahrtkosten zu Uni gehören oder man den Semesterbeitrag von der Steuer absetzen kann. Falls Sie knapp bei Kasse sind, können Sie bei manchen Softwareanbietern auch erst einmal testen, ob sich die Steuererklärung lohnt.

Steuererklärung im Studium kostenfrei möglich

Hier Studentensteuererklärung können Sie die Formulare für die Steuererklärung online ausfüllen und nur dann abschicken, wenn Sie etwas wiederbekommen würden. Nur in diesem Fall müssen Sie dann auch eine Gebühr an die Plattform bezahlen.

Wenn Sie an Hintergrund Wissen interessiert sind, wie Sie Studienkosten von der Steuer absetzen können, dann lohnt sich der Besuch eines kostenfreien Seminars. Hier erfahren Sie, was Studenten von der Steuer absetzen können.

Home-Office-Pauschale während der Corona-Pandemie

Auch ohne eigenes Arbeitszimmer können Arbeitnehmer für die Corona-Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag gelten machen. Dieser Betrag wird als Werbungskosten oder Betriebsausgaben gewertet. Auch Studenten können diese Pauschale bei der Steuererklärung angeben. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein Erst- oder Zweit- oder Aufbaustudium absolvieren oder sich in einer beruflichen Fortbildung oder in einem Ausbildungs-Dienstverhältnis befinden.

Im Erst- und Zweitstudium wird die Home-Office-Pauschale bei den Sonderausgaben abgezogen – sie wirkt sich also nur aus, wenn Sie ein steuerpflichtiges Einkommen haben. In allen anderen Fällen mindert die Home-Office-Pauschale Ihre Werbungskosten. Finanziellen Nutzen haben Sie in diesem Falle, wenn Ihre Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen.

Durch das Studieren vom heimischen PC aus haben sich auch die Strom- und andere Nebenkosten erhöht. Auch diese können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings fällt durch die Home-Office-Pauschale die Entfernungspauschale weg, weshalb sich letztlich kaum ein finanzieller Vorteil ergibt.

Studium steuerlich absetzen  - Beispiel

Zunächst müssen Sie schauen, ob Sie überhaupt Steuern zahlen. Denn Sie können nur etwas „absetzen“ also wiederbekommen, wenn Sie überhaupt Steuern zahlen. Bis zum Grundsteuerfreibetrag von 9.948 Euro (ab 2022: 10.347 Euro) werden keine Lohnsteuern fällig. Steuern entstehen erst, wenn das Bruttojahreseinkommen über diesem Betrag liegt.

So lange Sie keine Steuern zahlen, machen Sie eine Steuererklärung mit Blick auf die Zukunft. Das Finanzamt „merkt“ sich Ihre Ausgaben als Verlustvortrag und zieht die Kosten für Ihr Studium dann ab, wenn Sie eine Pflichtsteuererklärung machen, also eigenes Geld verdienen.

Wenn Sie also 12.000 Euro Studiengebühren für einen Masterabschluss gezahlt haben und im ersten Jahr 45.000 Euro verdienen, dann sind durch den Verlustvortrag davon nur 33.000 Euro steuerpflichtig.

Als Student Steuern absetzen - Checkliste

Studienart:

Einkünfte:       

Ausgaben:

Allgemeiner Ausgaben:

□ Erststudium

□ Lohnsteuer

□ Studien-, Immatrikulations-, Prüfungs-, Zulassungs-, Semestergebühren, Studentenwerks- und Alumni-Beiträge

□ Fahrten Wohnung –Hochschule

□ Zweitstudium

□ Kindergeld

□ Fahrten Wohnung - Universität, Fahrten zu Lerngemeinschaften, Semesterticket

□ Unfallkosten-Pkw

□ Duales Studium

□ Kapitaleinkünfte

□ Schuldzinsen bei finanziertem Studium (z. B. Kfw, BAfög)

□ Wohnung, Unterkunft

□ BAföG

□ Arbeitsmittel: Literatur, Bürobedarf, Fotokopien, Kosten für Druck on Studienarbeiten

□ Arbeitszimmer bzw. Homeoffice-Pauschale, Telefon-, Internetkosten

□ Stipendien

□ Technische Geräte: Computer, Laptop, Software, Taschenrechner etc.

□ Bewerbungskosten (z. B. Fahrtkosten, Bürobedarf)

□ Kosten für Exkursionen, Studienreisen, Sprachtests, Lehrgänge, Zusatzqualifikationen

□ Umzugskosten

□ Unfall- und Berufsrechtsschutzversicherung

□ Steuerberatungskosten (z. B. auch Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein)

   

Sonderausgaben:

Außergewöhnliche Belastungen:

Auslandsstudium Ausgaben:

□ Riester-, Rüruprente

□ Behinderung

□ Studienkosten (Unterkunft, Semestergebühren, Lehrgänge, Zusatzqualifikationen etc.)

□ Einzahlung in inländische oder ausländische gesetzliche Rentenkassen

□ Krankheit (auch: Fahrten zu Ärzten, in Klinik)

□ Fahrt- und Reisekosten

  

□ Versicherungsbeiträge (z. B. private Kranken-, Pflege-, Lebens-, Haftpflicht-, Kfz-Versicherung)

□ Beerdigungskosten

□ Spendenbescheinigungen

□ Unterhalts- und Pflegeleistungen

□ Kirchensteuererstattung/-nachzahlung

□ Erfassung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bei den Eltern

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