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Ghostwriting-Streit beigelegt: Unzufriedenheit mit Dissertation

Datum: 06.10.2025 Erschienen in: Bild Autor: Thomas Knoop

Lüneburg, 26. November 2025 – Eine Doktorandin aus Lüneburg hat ihre Klage gegen die Ghostwriting-Agentur Smartghostwriters zurückgezogen. Die Klägerin hatte die Plattform zuvor mit der Erstellung einer rund 130-seitigen Dissertation beauftragt und im Verlauf der Zusammenarbeit Unzufriedenheit über das gelieferte Werk geäußert.

Laut Medienberichten wurde die Dissertation im März 2023 übergeben. Die Auftraggeberin gab an, dass ihre umfangreichen eigenen Forschungsergebnisse, darunter Interviews und Analysen, nur unzureichend in die Arbeit eingeflossen seien. Zudem seien ihre Bitten um Nachbesserungen unbeantwortet geblieben. In der Klage forderte sie die Rückzahlung des gezahlten Betrags in Höhe von insgesamt 16.900 Euro sowie die Erstattung von Anwaltskosten.

Vor dem Landgericht Lüneburg stand unter anderem die Frage im Raum, ob ein Vertrag über das Schreiben einer Dissertation sittenwidrig ist. Die Richterin verwies auf den hohen wissenschaftlichen Anspruch einer Dissertation und betonte, dass sie grundsätzlich eine eigenständige wissenschaftliche Leistung darstellt. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das gelieferte Dokument formal abgabereif war.

Mit der Rücknahme der Klage endet das Verfahren ohne Urteil. Eine gerichtliche Entscheidung über die Qualität der Dissertation oder die rechtliche Zulässigkeit von Ghostwriting-Dienstleistungen bei Dissertationen liegt damit nicht vor.

Die öffentlich bekannten Vorwürfe stammen aus der Darstellung der Klägerin. Eine unabhängige Bewertung der Dissertation oder der Leistung der Agentur wurde nicht veröffentlicht. Somit bleibt die rechtliche und wissenschaftliche Bewertung des Falls weiterhin offen.

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