(Head of Marketing)
30.10.2025
Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.
Die Remonstration im Jura bietet Studierenden eine wertvolle Möglichkeit, fehlerhafte Prüfungsbewertungen anzufechten. Sie richtet sich nicht gegen die Note an sich, sondern gegen konkrete Bewertungsentscheidungen und muss sachlich, nachvollziehbar und korrekt formuliert sein. Mit professioneller Unterstützung können Sie Ihre Argumente überzeugend darlegen und Ihre Chancen auf eine Neubewertung erhöhen.
Eine Remonstration ist ein Antrag auf Neubewertung einer Prüfungsleistung, z. B. Klausur, Hausarbeit oder Doktorarbeit, wenn Studierende einen Bewertungsfehler vermuten. Sie unterscheidet sich von einer bloßen Beschwerde, da konkrete Punkte der Bewertung sachlich begründet angefochten werden müssen. Pauschale Aussagen wie „Die Note ist unfair“ genügen nicht.
Eine Remonstration lohnt sich, wenn Ihre Punktzahl nicht der tatsächlichen Leistung entspricht, etwa weil vertretbare Lösungen als falsch gewertet oder relevante Punkte übersehen wurden. Orientierung in Klausuren oder Hausarbeiten: 0–3 Punkte = unzureichend, 4–6 Punkte = teilweise richtig, 7–9 Punkte = korrekt mit kleinen Fehlern, 10–12 Punkte = sehr gut. Ziel ist eine faire und nachvollziehbare Neubewertung.
Die Einreichungsfrist variiert je nach Universität zwischen zwei Wochen und einem Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Nach Einreichung kann die Neubewertung mehrere Wochen dauern. Es ist empfehlenswert, direkt nach Veröffentlichung des Prüfungsergebnisses aktiv zu werden, um Fristen nicht zu verpassen.
Ja, erfahrene juristische Ghostwriter unterstützen beim Strukturieren, Formulieren und juristisch fundierten Argumentieren der Remonstration. Sie helfen, die Einwendungen klar und nachvollziehbar darzustellen, erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung und entlasten Studierende zeitlich und organisatorisch.
Der Begriff „Remonstration“ im juristischen Prüfungswesen bezeichnet den Antrag auf sachliche Neubewertung einer Prüfungsleistung, z. B. Klausur, Hausarbeit, Doktorarbeit oder Zwischenprüfung, bei der Bewertung ein Fehler vermutet wird. Bei der juristischen Fakultät der Universität Würzburg heißt es etwa:
„Mit einem Antrag auf Nachkorrektur (Remonstration) können Studierende nach § 10 Abs. 7 StPrO Einwände gegen die Bewertung ihrer Prüfungsleistung vorbringen.“
Die Studierenden fordern damit, dass der verantwortliche Prüfer bzw. Lehrstuhl die Bewertung nochmals überdenkt.
Die Remonstration ist nicht einfach eine Beschwerde über eine „zu schlechte Note“, sondern eine substantiierte Einwendung gegen eine konkrete Bewertungsentscheidung.
Das bedeutet: Sie müssen genau darlegen, welche Punkte Ihrer Lösung fehlerhaft bewertet wurden und warum Ihre Argumentation korrekt oder zumindest vertretbar ist. Pauschale Aussagen wie „Die Note ist unfair“ reichen nicht aus.
Eine Remonstration kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Ihre Punktezahl nicht der tatsächlichen Leistung entspricht. In Jura-Klausuren oder Hausarbeiten gilt häufig folgende Orientierung:
0 bis 3 Punkte: Leistung unzureichend oder größtenteils fehlerhaft
4 bis 6 Punkte: Teilweise richtige Ansätze, aber erhebliche Mängel
7 bis 9 Punkte: Korrekte Ansätze, kleinere Fehler mindern die Note
10 bis 12 Punkte: Sehr gute Leistung mit nur minimalen Abweichungen von der Musterlösung
Wenn Sie das Gefühl haben, dass vertretbare Lösungen als falsch gewertet oder wichtige Punkte übersehen wurden, lohnt sich eine Remonstration. Ziel ist, dass die Bewertung gerecht und nachvollziehbar korrigiert wird.
Eine Neubewertung kann zu einer besseren Note führen und damit erheblich zur Studienleistung beitragen. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Leistung korrekt abbilden zu lassen und Ungerechtigkeiten zu korrigieren.
Unsere juristischen Ghostwriter helfen Ihnen dabei, die Remonstration präzise, sachlich und juristisch fundiert zu formulieren. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine professionelle Remonstration, ohne selbst Zeit und Nerven in die aufwendige Formulierung investieren zu müssen.
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Schriftliche Prüfungen (Klausuren):
Die Remonstration bezieht sich meist auf konkrete Punkte oder einzelne Aufgaben, die Ihrer Meinung nach falsch bewertet wurden. Die Fristen sind kurz, und die Argumentation muss punktgenau und sachlich sein.
Hausarbeiten:
Hier können Sie eine Remonstration einlegen, wenn die Bewertung inhaltliche Fehler, unberücksichtigte Argumente oder Bewertungsabweichungen enthält. Sie sollten Ihre Argumentation durch Textstellen, Zitate und Bewertungsrichtlinien stützen.
Doktorarbeiten / Dissertationen:
Bei Jura-Doktorarbeiten gelten oft andere Regelungen. Die Remonstration richtet sich häufig an den Prüfungsausschuss oder Betreuer, nicht nur an den Prüfer. Es geht weniger um einzelne Punkte, sondern um umfangreiche fachliche oder formale Bewertungsaspekte, wie Gutachten, Methodik oder Berücksichtigung von Revisionen. Zudem sind Fristen, Formalien und Abläufe fakultätsspezifisch, weshalb diese unbedingt beachtet werden müssen.
Wenn Sie eine perfekte Jura-Doktorarbeit schreiben lassen möchten, können unsere Experten Ihnen eine individuelle Mustervorlage erstellen. Auch wenn Sie für Ihre Doktorarbeit eine professionelle Remonstration benötigen, können unsere Fachprofis Ihnen ein überzeugendes Gutachten erstellen und Sie umfassend bei der juristisch fundierten Argumentation unterstützen.
Die Dauer hängt vom jeweiligen Lehrstuhl und der Prüfungsordnung ab. Beispiele:
Die Uni Münster nennt eine Frist von zwei Wochen nach Veröffentlichung zur Einreichung.
Die Uni Würzburg nennt eine Frist von einem Monat nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
→ Damit ist klar: Sie sollten umgehend nach Bekanntgabe aktiv werden. In der Praxis bedeutet das:
Prüfungsergebnis erhalten → Frist merken → Antrag vorbereiten
Nach Einreichung: die erneute Bewertung kann je nach Lehrstuhl mehrere Wochen dauern.
„Sobald das Ergebnis vorliegt, gilt es sofort tätig zu werden – je früher, desto besser.“
Damit eine Remonstration Aussicht auf Erfolg hat, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
Nachbesprechung besucht & Jura Lösungsskizze/Erwartungshorizont geprüft: So können Sie beurteilen, ob Ihre Leistung korrekt bewertet wurde.
Konkrete Fehlerpunkte herausarbeiten: z. B. „In meiner Ausarbeitung habe ich den Sachverhalt mit X + Y gelöst – laut Lösungsskizze war dies zulässig, dennoch wurde mit "falsch" gewertet.“
Belege anführen: Korrekturvotum, Randbemerkungen + eigene Textstellen.
Keine Vergleiche mit Leistungen anderer Studierender: Das ist kein zulässiges Argument.
Auf das mögliche Risiko hinweisen: Eine Neubewertung kann auch zu Benotungsverschlechterung führen („reformatio in peius“).
Ghostwriting‑Support nutzen: Wenn Sie Unterstützung beim Formulieren, Strukturieren oder Überarbeiten Ihrer Remonstration benötigen, kommt unsere Agentur ins Spiel. Unsere Experten sorgen für einen professionellen Stil, einen klaren und strukturierten Aufbau sowie eine korrekte juristische Sprache, damit Ihre Argumentation beim Lehrstuhl oder Prüfungsausschuss überzeugend und nachvollziehbar vorgetragen wird.
Max Mustermann
Musterstraße 1 • 11111 Musterstadt
Matrikel‑Nr.: 123456Lehrstuhl Prof. Dr. X
Fachbereich Rechtswissenschaft
Universität Y
Musterstraße 2
22222 StudienstadtDatum: TT.MM.JJJJ
Betreff: Remonstration gegen Bewertung der Klausur „Bürgerliches Recht II“ vom TT.MM.JJJJ
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. X,
hiermit beantrage ich die Neubewertung meiner Prüfungsleistung in der oben genannten Klausur.1. Sachverhalt
In der Klausur habe ich unter Ziff. 3 meiner Lösung dargelegt, dass … (Kurzform). In der Lösungsskizze / Erwartungshorizont wurde diese Lösung als zulässig dargestellt (vgl. S. … der Lösungshinweise).2. Einwendungen gegen die Bewertung
a) Der von mir unter Punkt 3 verwendete Prüfungsansatz wurde von der Lehrstuhlseite als „unvertretbar“ gewertet. Nach Auffassung der Examensklausurenliteratur (vgl. Buch A, S. …) ist diese Ansicht jedoch zulässig, was anhand der Randbemerkung „…“ belegt ist.
b) Der Abschnitt meiner Ausarbeitung auf Seite 4 Zeilen 10–18 wurde von der Korrektur vollständig unberücksichtigt, obwohl ich dort die für die Falllösung erforderlichen Tatbestandsmerkmale getroffen hatte. An der Endnote ergibt sich eine Bewertungsdiskrepanz gegenüber vergleichbaren Leistungen.3. Schluss
Aus den vorgenannten Gründen bitte ich Sie, meine Prüfungsleistung nochmals zu prüfen und mir das Ergebnis schriftlich mitzuteilen.Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Max Mustermann
Eine Remonstration im Jura erfordert präzises juristisches Fachwissen, tiefes Verständnis der Bewertungsmaßstäbe und eine sorgfältige Argumentationsstruktur. Künstliche Intelligenz kann Texte generieren, jedoch fehlende fachliche Tiefe, fehlerhafte juristische Begründungen oder unpräzise Formulierungen liefern. Eine pauschale KI-Lösung reicht nicht aus, um Punkte korrekt anzufechten und beim Lehrstuhl oder Prüfungsausschuss überzeugend aufzutreten.
Unsere juristischen Ghostwriter hingegen verfügen über:
Fundiertes Fachwissen in allen Bereichen des juristischen Studiums, von Klausuren über Hausarbeiten bis zu Doktorarbeiten
Erfahrung mit Prüfungsordnungen und Bewertungskriterien, sodass Einwendungen sachlich und nachvollziehbar formuliert werden
Individuelle Argumentationsführung, abgestimmt auf Ihre konkrete Prüfungsleistung
Professionelle Formulierung im juristisch korrekten Stil, die den Lehrstuhl überzeugt
Mit dieser Kombination aus inhaltlicher Tiefe, juristischer Expertise und Erfahrung garantieren unsere Ghostwriter, dass Ihre Remonstration nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich überzeugend und erfolgversprechend ist.
Je nach Universität beträgt die Frist zur Einreichung einer Remonstration zwischen zwei Wochen und einem Monat nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Nach Einreichung kann die Neubewertung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine konkrete Bewertungsfehlersituation nachweisen können, steigen Ihre Chancen deutlich. Pauschale Einwendungen reichen nicht aus.
Ja, eine Verschlechterung ist möglich (reformatio in peius). Daher sollten Sie die Remonstration gut abwägen.
Ja, insbesondere bei deutlich überdurchschnittlicher Leistung oder wenn erkennbar Bewertungsfehler vorliegen. Eine sachlich fundierte Remonstration kann Ihre Note nachhaltig verbessern.
Ja, wir liefern Ihnen eine belastbare Argumentationsstruktur, professionelle Schreibhilfe und einen juristisch fundierten Text, damit Ihre Remonstration klar, überzeugend und nachvollziehbar beim Lehrstuhl oder Prüfungsausschuss ankommt.
Für Studierende der Rechtswissenschaft bietet die Remonstration eine wertvolle Möglichkeit, Bewertungsfehler anzufechten – vorausgesetzt, die Einwendungen sind sachlich begründet, das Vorgehen korrekt und die Einreichung rechtzeitig. Wir unterstützen Jura-Studierende und Referendare dort, wo Bedarf besteht, und bieten professionelle Hilfe bei der Formulierung, Strukturierung und juristischen Fundierung der Remonstration. So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Neubewertung und können Ihre Prüfungsleistung optimal abbilden.
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WeiterlesenFachschaftsrat Rechtswissenschaft, Universität Hamburg: Remonstration. URL: https://www.fsr-rechtswissenschaft.de/service/fuers-studium/remonstration/ (abgerufen am: 30.10.2025)
Vera Laun: Remonstration Jura – Prüfungsanfechtung leicht gemacht. URL: https://www.veralaun.de/remonstration-jura (abgerufen am: 30.10.2025)
30.10.2025
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