(Head of Marketing)
16.04.2025
Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.
Und wie fügt sich der Zweitprüfer in den Prüfungsprozess ein?
Wie arbeitet ein Zweitprüfer – und worauf kommt es dabei an?
Der Zweitprüfer in Bachelorarbeiten ist Teil des formalen Prüfungsverfahrens – aber kaum jemand weiß genau, was das eigentlich bedeutet. In der Regel wird er nicht vom Studierenden selbst ausgewählt, sondern von der Hochschule oder dem Prüfungsausschuss bestimmt. Und doch spielt er eine wichtige Rolle: Er liest die fertige Bachelorarbeit, bewertet sie nach den geltenden Kriterien und vergibt – unabhängig vom Erstgutachten – eine eigene Note. Anders als der betreuende Erstprüfer ist der Zweitprüfer nicht in den Entstehungsprozess eingebunden. Er kennt keine Vorgespräche zur Themenstellung, keine Zwischenschritte, keine Mails mit Gliederungsskizzen. Für ihn zählt allein das Endprodukt – die eingereichte Arbeit als Rahmen. Das soll die Objektivität der Bewertung stärken: Eine zweite, unvoreingenommene Perspektive auf denselben Text. Je nach Vorgabe der Hochschule Berlin unterscheidet sich die Zweitkorrektur sehr. Auch der Einfluss auf die Gesamtnote variiert: Mal wird ein Mittelwert gebildet, mal entscheidet bei Abweichung ein Dritter.
Doch welche Rolle spielt der Zweitprüfer der Bachelorarbeit darüber hinaus? Ist er beispielsweise auch für das Bachelorarbeit-Kolloquium zuständig oder bei der Verteidigung anwesend? Die Antwort unterschiedlich: Während einige Hochschulen wie Uni Jena seine Teilnahme vorschreiben, ist sie andernorts freiwillig oder gar unüblich. Einheitliche Vorgaben fehlen. Auch die Frage, ob Studierende sich den Zweitkorrektor selbst aussuchen dürfen, ist nicht pauschal zu beantworten. Manche Prüfungsordnungen lassen Vorschläge zur Betreuung zu – oft jedoch nur informell oder unter bestimmten Bedingungen. Dabei kann auch das Kernfach eine Rolle spielen: Zwar muss nicht immer eine inhaltliche Überschneidung vorliegen, empfohlen wird sie aber durchaus.
Kommt es zu größeren Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten, stellt sich die Frage: Was tun? Welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten bestehen? Auch hier gilt: Die Verfahren variieren. Häufig kommt ein drittes Gutachten ins Spiel oder es wird ein Mittelwert gebildet. In manchen Fällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Eine direkte Einflussnahme durch Studierende ist selten vorgesehen – dennoch lohnt es sich, das Gespräch mit dem Prüfungsamt zu suchen. Wer die Wahl hat, sollte strategisch vorgehen: Empfehlungen aus dem Fachbereich, Rücksprachen mit Dozierenden oder Erfahrungen früherer Absolventen können helfen, den passenden Zweitprüfer zu finden.
Und nicht zuletzt: Wie stark beeinflusst die Bewertung des Zweitprüfers die Gesamtnote? Auch das hängt von der Prüfungsordnung ab. Mal zählen beide Bewertungen gleich, mal gibt es gewichtete Modelle oder Sonderregelungen bei starken Notenabweichungen. Eine klare, transparente Information seitens der Hochschule wäre hier wünschenswert – ist aber nicht immer gegeben.
Bewertungsmodell | Ergebnisregelung |
Arithmetisches Mittel | Note aus Erst- und Zweitgutachten wird gemittelt |
Drittes Gutachten | Ein weiterer Prüfer entscheidet bei Abweichung |
Vorrang Erstgutachten | Erstkorrektor zählt z. B. zu 2/3, Zweitgutachter zu 1/3 |
Nur Zweitgutachten | Ausnahmefall, meist bei Wiederholungen |
Fest steht: Der Zweitprüfer ist kein reines „Abnick-Gremium“ (Engelen, 2022). Seine Einschätzung hat Gewicht – und kann den Ausschlag geben, wenn sich Bachelorarbeit-Bewertungen nicht decken. Für Studierende bleibt das Verfahren oft intransparent, da der Kontakt zum Zweitgutachter meist nicht vorgesehen ist. Umso wichtiger ist es, die Funktion des Prüfungsschrittes zu verstehen – nicht erst dann, wenn es zu Problemen kommt. Gerade im Falle eines Durchfallens kann eine Auseinandersetzung mit dem Bewertungsverfahren wichtig sein – etwa, wenn es darum geht, die Bachelorarbeit zu wiederholen.
Manchmal bleibt nach der offiziellen Bewertung ein Gefühl zurück: Die Note überrascht, die Rückmeldung fehlt – oder beides. Wer sich in einer solchen Situation eine zweite Meinung wünscht, kann auf externe Angebote zurückgreifen. Bei GWriters bieten wir genau das: eine fundierte Zweitkorrektur, unabhängig vom offiziellen Verfahren, aber nah an den gängigen Bewertungskriterien orientiert. Die Rückmeldung erfolgt durch Fachleute aus dem jeweiligen Themenbereich – sachlich, strukturiert und mit Blick für Details. Wer zusätzlich eine Einschätzung außerhalb des offiziellen Verfahrens sucht, kann eine externe Korrektur in Erwägung ziehen – etwa über uns, GWriters. Auch hier gilt: Rückmeldung ja, Note nein. Die Nutzung ist freiwillig. Wenn Sie außerdem noch nicht mit Ihrer Bachelorarbeit begonnen haben, können Sie bei unseren Fachexperten Ihnen eine Mustervorlage für Ihre Bachelorarbeit schreiben lassen - ohne KI-Einsatz!
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Die Zweitkorrektur beginnt in dem Moment, in dem die Bachelorarbeit offiziell angemeldet ist. Ab dem Zeitpunkt ist das Prüfungsverfahren eröffnet – und verläuft meist weitgehend im Hintergrund. Welche Abläufe folgen, bleibt für viele Studierende undurchsichtig. In den meisten Fällen wird der Zweitprüfer nicht informiert, bevor die Abgabefrist verstrichen ist. Erst dann erhält er die Arbeit zur Begutachtung – zusammen mit einem Bewertungsformular oder dem Hinweis auf die zu berücksichtigenden Kriterien (Kötter-Mathes, 2020). Der Zeitpunkt, zu dem der Zweitgutachter für Bachelorarbeit eingebunden wird, kann sich von Hochschule zu Hochschule unterscheiden. Manche Prüfungsämter verschicken beide Korrekturanfragen gleichzeitig, andere warten zunächst das Erstgutachten ab. Auch formale Details sind nicht einheitlich geregelt: Während einige Universitäten ein vollwertiges Zweitgutachten verlangen, genügt andernorts die Notenvergabe. Ob der Zweitprüfer zusätzlich Zugang zum Erstgutachten erhält, hängt ebenfalls von der hochschulinternen Praxis ab – und ist nicht immer transparent.
Für Studierende bleibt der Teil des Verfahrens meist unsichtbar. Die Entscheidung über die Person des Zweitprüfers trifft oft der Prüfungsausschuss. Rückfragen, Einblick in die zweite Bewertung oder ein Widerspruch gegen die Auswahl sind in der Regel nicht vorgesehen. Auch eine Rückmeldung, wann die Zweitkorrektur abgeschlossen ist, erhalten Studierende nur selten direkt. Erst mit dem Bescheid zur Gesamtnote wird deutlich, dass beide Gutachten in das Ergebnis eingeflossen sind – oder, im Fall einer Abweichung, weitere Schritte nötig werden.
In einem Prüfungsverfahren an einer Universität kam es zu eindeutigen Differenzen zwischen Erst- und Zweitgutachten. Während der Zweitprüfer die Bachelorarbeit mit 1,0 bewertete und die Argumentation als „durchgängig nachvollziehbar“ einstufte, sah der Erstprüfer gravierende methodische Mängel. Seine Bewertung: 2,3. Die Abweichung führte jedoch noch nicht zur Einleitung eines zusätzlichen Gutachtens. Die Endnote wurde auf Basis des arithmetischen Mittels festgelegt. Für den Studierenden war das Ergebnis enttäuschend – insbesondere, weil keine Möglichkeit bestand, die Gründe für die Notenvergabe nachzuvollziehen oder Rückfragen zu stellen. Auch durch den persönlichen Eklat war es für den Studierenden ein unangenehmes Unterfangen, dass er schlussendlich so hinnahm.
Ein weiteres Beispiel zeigt, wie Unsicherheit bei der Notenvergabe entstehen kann, wenn formale Vorgaben nicht einheitlich angewendet werden. Ein Studierender erhielt auf ihre Bachelorarbeit eine 1,3 vom Erstprüfer. Der Zweitprüfer vergab eine 5,0, allerdings ohne schriftliches Gutachten – nur die Note wurde übermittelt. Die Prüfungsordnung sieht in solchen Fällen die Durchschnittsnote vor. Der Studierende fühlte sich benachteiligt, da die niedrigere Bewertung nicht begründet wurde. Stattdessen wurden seinerseits Gründe für die Bewertung gesucht: eine angebliche Diskrepanz zwischen den beiden Prüfern, was zu seinem Nachteil war.
Beide Fälle verdeutlichen, wie unterschiedlich die Rolle des Zweitprüfers im Prüfungsprozess ausgestaltet sein kann – und wie wichtig es ist, frühzeitig über Verfahrensregeln, Bewertungswege und mögliche Abweichungen informiert zu sein.
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Vorgaben zur Ausführlichkeit gibt es eher selten – und wo sie existieren, sind sie nicht immer unbedingt verbindlich. Entsprechend unterschiedlich fällt die Zweitkorrektur in der Praxis aus. Grundsätzlich orientiert sich die Bewertung an denselben Kriterien wie beim Erstprüfer: fachliche Tiefe, Argumentationsstruktur, Methodik der Bachelorarbeit, Quellenarbeit sowie formale und sprachliche Gestaltung (Gräf & Hartmann, o. D.). Ob der Zweitprüfer alle Aspekte prüft oder sich nur auf einige Punkte konzentriert, bleibt ihm überlassen. Manche Hochschulen verlangen ein langes oder kurzes Zweitgutachten, andere fordern eine Note mit kurzer oder ohne schriftliche Begründung.
Damit es bei der Zweitkorrektur nicht zu Missverständnissen kommt, lohnt sich ein früher Blick auf folgende Punkte und die eigene kritischer Auseinandersetzung (Bensberg & Messer, 2014):
✅ Prüfungsordnung lesen – Klären, ob ein Vorschlag für den Zweitprüfer möglich ist.
✅ Auswahl eines geeigneten Zweitprüfers – Wer ist geeignet? Gegebenenfalls auch Rücksprache mit dem Erstprüfer halten.
✅ Einhalten von Formalia – Kritisch prüfen, ob alle Formalia gemäß Vorgabe erfüllt sind.
✅ Fehler vermeiden – Checkliste anlegen, um Fehler rechtzeitig zu erkennen.
✅ Abgabefrist im Blick behalten – danach sind Änderungen meist ausgeschlossen.
✅ Große Notenabweichung? Der Zweitprüfer kann dann entscheidend werden.
✅ Kein Zugang zum Gutachten? Rückmeldung ist oft nicht vorgesehen.
✅ Unsicher bei der Bachelorarbeit-Note? Prüfungsamt oder Fachbereich frühzeitig ansprechen.
✅ Externe Zweitkorrektur als zusätzliche Orientierung nutzen – nicht als Ersatz für offizielle Bewertung.
Bensberg, G., Messer, J. (2014). Survivalguide Bachelor - Dein Erfolgscoach fürs ganze Studium - Nie mehr Leistungsdruck, Stress & Prüfungsangst - Bestnoten mit Lerntechniken, Prüfungstipps!. VS Springer. https://doi.org/10.1007/978-3-642-39027-2
Döbler, J. (2019). Prüfungsregime und Prüfungskultur. VS Springer, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-25290-8
Engelen, M. (2022). Hinweise für Zweitprüfer von wissenschaftlichen Arbeiten. Fakultät für Informatik und Ingenieurwissenschaften. TH Köln. Verfügbar unter: https://www.monikaengelen.de/abschlussarbeiten/
Gräf, R., Hartmann, S. (o.D.). Leitfaden & Bewertungskriterien für BSc und MSc Abschlussarbeiten. Uni Potsdam. Verfügbar unter: https://www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/ibb-genomics/Leitfaden_Abschlussarbeiten_D.pdf?utm
Kötter-Mathes, S. (2020). Erwartungshorizonte als Steuerungsinstrumente in zentralen Prüfungen. In: Leistungsbeurteilung in zentralen Prüfungen. Educational Governance, vol 51. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-31224-4_4
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16.04.2025