Studierende vor einem Universitätsgebäude zum Thema Uni wechseln im gleichen Studiengang

Uni wechseln im gleichen Studiengang: So funktioniert der Hochschulwechsel

Anna Milena von Gersdorff

(Head of Marketing)

16.06.2026

Anna Milena von Gersdorff leitet als Online-Marketing Expertin den GWriters Blog sowie alle Veröffentlichungen, Änderungen und Sonderaktionen auf unserer Webseite. Darüber hinaus ist Sie für gesamte Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation mit unseren Medienpartnern zuständig.

Uni wechseln – dafür kann es viele Gründe geben: einen Umzug, unpassende Studienschwerpunkte, fehlende Betreuungsangebote oder persönliche Veränderungen. Viele Studierende möchten dabei ihren bisherigen Studiengang an der neuen Hochschule fortsetzen. Ein solcher Hochschulwechsel ist grundsätzlich möglich. Automatisch übernommen werden der Studienplatz, das bisherige Fachsemester und alle erbrachten Leistungen jedoch nicht.

Wer die Uni wechseln und den gleichen Studiengang weiterstudieren möchte, sollte deshalb frühzeitig die Prüfungsordnung der Wunschhochschule prüfen, die Anerkennung der bisherigen Leistungen klären und sich über die Bewerbung für ein höheres Fachsemester informieren. Dieser Beitrag erklärt, wie der Wechsel funktioniert, welche Unterlagen benötigt werden und was bei BAföG, Fehlversuchen sowie zulassungsbeschränkten Studiengängen zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Ein Hochschulwechsel innerhalb desselben Studiengangs ist grundsätzlich möglich. Entscheidend sind jedoch die Zulassung an der neuen Hochschule, die Anerkennung bisheriger Leistungen und die Einstufung in das passende Fachsemester.

Wer die Uni wechseln möchte, muss sich in der Regel neu bewerben. Für Studierende, die bereits Prüfungsleistungen erbracht haben, kommt meist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester infrage. Ob und in welchem Umfang ECTS-Punkte übernommen werden, entscheidet die Zielhochschule anhand ihrer Prüfungsordnung und der Vergleichbarkeit der bisherigen Module.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei offenen Fehlversuchen oder endgültig nicht bestandenen Prüfungen erforderlich. Diese können auch nach einem Hochschulwechsel relevant bleiben und einen Wechsel im gleichen oder in einem verwandten Studiengang unter Umständen ausschließen.

Auch die Auswirkungen auf das BAföG sollten frühzeitig geprüft werden. Dabei ist entscheidend, ob lediglich die Hochschule gewechselt wird oder zugleich ein Fachrichtungswechsel vorliegt. In zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Medizin oder Psychologie hängt der Wechsel zusätzlich davon ab, ob im gewünschten Fachsemester freie Studienplätze verfügbar sind.

Klären Sie Anerkennung, Prüfungsanspruch, Bewerbungsfristen und BAföG möglichst vor der Exmatrikulation mit den zuständigen Stellen.

Die wichtigsten Fragen zum Uniwechsel im gleichen Studiengang

1. Kann man die Uni wechseln und im gleichen Studiengang weiterstudieren?

Ja, grundsätzlich können Studierende die Uni wechseln und den gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule fortsetzen. Dafür ist meist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester erforderlich. Ob eine Zulassung möglich ist, hängt unter anderem von den Bewerbungsfristen, den Zugangsvoraussetzungen und den verfügbaren Studienplätzen an der Wunschhochschule ab.

2. Werden beim Hochschulwechsel alle bisherigen Leistungen und ECTS-Punkte anerkannt?

Nicht automatisch. Die neue Hochschule prüft, ob die bisherigen Module hinsichtlich Inhalt, Umfang und Lernergebnissen mit ihrer Prüfungsordnung vergleichbar sind. Über die Anerkennung entscheidet in der Regel der zuständige Prüfungsausschuss. Dadurch kann es vorkommen, dass nur ein Teil der ECTS-Punkte anerkannt wird oder einzelne Module nachgeholt werden müssen.

3. Kann man nach einem nicht bestandenen Drittversuch die Uni wechseln?

Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ist ein Wechsel im gleichen Studiengang häufig nicht mehr möglich, wenn dadurch der Prüfungsanspruch verloren wurde. Das kann auch inhaltlich vergleichbare Studiengänge betreffen. Entscheidend sind die Prüfungsordnungen und die fachliche Überschneidung der Studiengänge. Betroffene sollten deshalb vor der Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehungsweise eine verbindliche Auskunft der Wunschhochschule einholen.

4. Was passiert beim Uniwechsel mit dem BAföG?

Wird lediglich die Hochschule gewechselt und derselbe Studiengang ohne wesentliche inhaltliche Veränderung fortgesetzt, handelt es sich normalerweise nicht um einen Fachrichtungswechsel. Der BAföG-Anspruch kann daher grundsätzlich bestehen bleiben. Der Hochschulwechsel muss dem zuständigen BAföG-Amt jedoch rechtzeitig mitgeteilt werden. Außerdem verlängert ein reiner Hochschulwechsel die Förderungshöchstdauer nicht automatisch.

Was bedeutet Hochschulwechsel?

Bei einem Hochschulwechsel verlassen Studierende ihre bisherige Universität oder Fachhochschule und setzen ihr Studium an einer anderen Hochschule fort. Bleibt das Studienfach im Wesentlichen unverändert, handelt es sich normalerweise nicht um einen vollständigen Studiengangwechsel, sondern um einen Wechsel des Studienortes beziehungsweise der Bildungseinrichtung.

Beispiele sind:

  • Wechsel von einer Universität an eine andere Universität

  • Wechsel von einer Fachhochschule an eine andere Fachhochschule

  • Wechsel von einer Universität an eine Fachhochschule

  • Wechsel innerhalb eines Bachelor- oder Masterstudiengangs

  • Fortsetzung des Studiums an einer Hochschule in einer anderen Stadt

Der Wechsel zwischen Universität und Fachhochschule kann aufwendiger sein. Auch Studiengänge mit derselben Bezeichnung können sich bei Modulen, Prüfungsformen, Vertiefungen und Praxisanteilen deutlich unterscheiden.

Kann man die Uni wechseln und den gleichen Studiengang fortsetzen?

Grundsätzlich können Sie die Uni wechseln und im gleichen Studiengang weiterstudieren. Ob Sie unmittelbar in Ihr bisheriges Fachsemester aufgenommen werden, hängt allerdings von mehreren Voraussetzungen ab:

  1. An der neuen Hochschule muss ein Studienplatz verfügbar sein.

  2. Sie müssen die dort geltenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  3. Ihre bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen müssen zumindest teilweise anerkannt werden.

  4. Es darf kein studienrechtliches Hindernis vorliegen, etwa eine endgültig nicht bestandene Prüfung im gleichen Studiengang.

  5. Die Bewerbungs- und Anerkennungsfristen müssen eingehalten werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen kann die Bewerbung vergleichsweise unkompliziert sein. In zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern werden dagegen häufig nur Studienplätze vergeben, die durch Abbruch, Abschluss oder Hochschulwechsel anderer Studierender frei geworden sind. Eine fachliche Einstufung allein garantiert daher noch keine Zulassung.

Warum wechseln Studierende die Hochschule?

Nicht jeder Wechsel beruht auf Schwierigkeiten im Studium. Häufig geht es darum, die Studienbedingungen besser an die persönliche oder berufliche Situation anzupassen.

Typische Gründe sind:

Andere fachliche Schwerpunkte

Zwei Hochschulen können denselben Studiengang anbieten, inhaltlich aber unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Eine Universität konzentriert sich beispielsweise stärker auf Forschung und Theorie, während eine andere mehr Praxisprojekte, Wahlmodule oder Kooperationen mit Unternehmen anbietet.

Bessere Betreuung

Große Lehrveranstaltungen, eingeschränkte Sprechstunden oder fehlende Betreuung bei wissenschaftlichen Arbeiten können den Studienfortschritt erschweren. Kleinere Hochschulen oder anders organisierte Fachbereiche bieten möglicherweise passendere Rahmenbedingungen.

Persönliche und familiäre Gründe

Ein Umzug zum Partner, die Pflege eines Angehörigen, gesundheitliche Belastungen oder veränderte finanzielle Voraussetzungen können einen Ortswechsel notwendig machen.

Berufliche Perspektiven

Manche Hochschulen verfügen über besonders gute Kontakte zu Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder potenziellen Arbeitgebern. Auch ein bestimmtes Praktikumsangebot kann für den Wechsel sprechen.

Unzufriedenheit mit dem bisherigen Studienumfeld

Neben den Studieninhalten beeinflussen Wohnkosten, Campusleben, Erreichbarkeit und das soziale Umfeld die Zufriedenheit. Ein Hochschulwechsel kann sinnvoll sein, wenn der Studiengang grundsätzlich passt, der bisherige Studienort jedoch nicht.

Uni wechseln im gleichen Studiengang: Ablauf in 7 Schritten

Ein Hochschulwechsel sollte möglichst nicht erst kurz vor Semesterbeginn vorbereitet werden. Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren können mehrere Stellen betreffen und unterscheiden sich je nach Hochschule, Bundesland und Studiengang. Die Freie Universität Berlin empfiehlt Studierenden deshalb, sich vor einem geplanten Hochschulwechsel individuell beraten zu lassen.

1. Wunschhochschule und Studiengang vergleichen

Prüfen Sie zunächst, ob der Studiengang an der neuen Hochschule tatsächlich mit Ihrem bisherigen Studium vergleichbar ist. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung des Studiengangs. Studiengänge mit demselben Namen können unterschiedliche Pflichtmodule, Vertiefungen und Prüfungsanforderungen enthalten.

Vergleichen Sie insbesondere:

  • Abschlussart und Abschlussbezeichnung

  • Modulhandbuch

  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule

  • Anzahl der ECTS-Punkte

  • Prüfungsformen

  • Praxissemester

  • Vertiefungsrichtungen

  • Zugangsvoraussetzungen

  • Fremdsprachenanforderungen

  • Regelstudienzeit

Ein Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre kann beispielsweise an einer Hochschule stärker mathematisch ausgerichtet sein, während an einer anderen Universität juristische, internationale oder praxisbezogene Inhalte einen größeren Anteil einnehmen.

Für die spätere Anerkennung ist vor allem relevant, welche Lernergebnisse und Kompetenzen in den einzelnen Modulen erworben wurden. Nach den Informationen des Projekts MODUS der Hochschulrektorenkonferenz ist eine Anerkennung grundsätzlich möglich, wenn zwischen den bisherigen und den neuen Leistungen kein wesentlicher Unterschied besteht.

2. Voraussetzungen für das höhere Fachsemester prüfen

Wer bereits Studienleistungen erbracht hat und denselben Studiengang an einer anderen Hochschule fortsetzen möchte, bewirbt sich üblicherweise für ein höheres Fachsemester. Auch Uni-assist beschreibt das höhere Fachsemester als den passenden Bewerbungsweg, wenn ein bereits begonnener Studiengang an einer anderen Hochschule fortgesetzt werden soll.

Für die Bewerbung kann eine sogenannte Fachsemestereinstufung erforderlich sein. Dabei prüft der zuständige Fachbereich oder Prüfungsausschuss, welche Studienleistungen berücksichtigt werden können und welchem Fachsemester diese entsprechen.

An der Freien Universität Berlin müssen Bewerber beispielsweise ihre Leistungsnachweise beim zuständigen Fachbereich einreichen, damit dieser einen Einstufungsbescheid ausstellen kann.

An der Technische Universität Berlin müssen Bewerber für den Einstieg in ein höheres Fachsemester ebenfalls die erforderlichen Leistungen nachweisen, sich frist- und formgerecht bewerben und zunächst eine Zulassung erhalten.

Wichtig: Die Zahl Ihrer bisherigen Hochschulsemester entspricht nicht automatisch dem Fachsemester, in das Sie an der neuen Universität eingestuft werden. Werden nur wenige Module anerkannt, kann eine Einstufung in ein niedrigeres Fachsemester erfolgen.

Außerdem bedeutet eine fachliche Einstufung noch nicht automatisch, dass ein Studienplatz verfügbar ist. Gerade in zulassungsbeschränkten Studiengängen hängt die Aufnahme davon ab, ob im entsprechenden Fachsemester Plätze frei sind. Für höhere Fachsemester in Medizin weist beispielsweise auch die Charité darauf hin, dass eine Zulassung nur bei vorhandenen Kapazitäten möglich ist.

3. Anerkennung der Studienleistungen beantragen

Für die Anerkennung werden die bereits absolvierten Module mit den Anforderungen des Studiengangs an der neuen Hochschule verglichen. Maßgeblich sind dabei nicht nur Modulnamen oder ECTS-Punkte, sondern insbesondere die vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Lernergebnisse.

Die Hochschulrektorenkonferenz erklärt, dass bei der Anerkennungsprüfung ein systematischer Vergleich der bisherigen und der künftig erforderlichen Lernergebnisse vorgenommen wird. Eine Anerkennung darf demnach nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil Module unterschiedlich bezeichnet sind oder eine abweichende Zahl an ECTS-Punkten besitzen.

Typischerweise benötigt die Zielhochschule:

  • eine aktuelle Leistungsübersicht oder ein Transcript of Records

  • Modulbeschreibungen

  • die bisherige Prüfungsordnung

  • den Studienverlaufsplan

  • Angaben zu ECTS-Punkten und Arbeitsaufwand

  • Beschreibungen der Inhalte und Lernziele

  • gegebenenfalls Seminar-, Labor- oder Praktikumsnachweise

Die Hochschule kann weitere Unterlagen verlangen. Deshalb sollten Studierende zunächst die Vorgaben des zuständigen Prüfungsamtes oder Prüfungsausschusses prüfen.

Werden alle ECTS-Punkte übernommen?

Nicht zwangsläufig. Die Zielhochschule prüft, ob zwischen den bereits erworbenen Kompetenzen und den Anforderungen des neuen Studiengangs wesentliche Unterschiede bestehen.

Nach den Erläuterungen der Hochschulrektorenkonferenz müssen Studienleistungen anerkannt werden, wenn kein wesentlicher Unterschied festgestellt werden kann. Die Beweislast für eine ablehnende Entscheidung liegt grundsätzlich bei der anerkennenden Hochschule.

Probleme bei der Anerkennung können beispielsweise entstehen, wenn:

  • zentrale Inhalte eines Pflichtmoduls fehlen,

  • notwendige Labor- oder Praxisanteile nicht absolviert wurden,

  • das bisherige Modul ein anderes Qualifikationsniveau besitzt,

  • wesentliche methodische Kompetenzen nicht vermittelt wurden,

  • eine Leistung nur als Wahlfach erbracht wurde, an der Zielhochschule aber Bestandteil eines umfangreicheren Pflichtmoduls ist.

Die ECTS-Zahl ist dabei lediglich ein Anhaltspunkt. Nach Angaben der Hochschulrektorenkonferenz stehen beim Vergleich vor allem die Lernergebnisse im Mittelpunkt. Abweichungen beim Arbeitsaufwand oder bei den Leistungspunkten können berücksichtigt werden, reichen allein aber nicht zwingend aus, um einen wesentlichen Unterschied zu begründen.

Lassen Sie sich möglichst schriftlich bestätigen, welche Module anerkannt werden und in welches Fachsemester Sie eingestuft werden.

4. Bewerbung fristgerecht einreichen

Je nach Hochschule, Studiengang und Art der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt die Bewerbung:

  • direkt über das Bewerbungsportal der Universität,

  • über uni-assist,

  • über ein hochschuleigenes Zulassungsverfahren,

  • oder bei bestimmten Studiengängen über Hochschulstart.

Bei Bewerbungen für ein höheres Fachsemester sollten Sie zunächst prüfen, ob uni-assist für die betreffende Hochschule zuständig ist. Uni-assist empfiehlt außerdem, sich direkt bei der Wunschhochschule über Fristen, Anerkennungsverfahren und zusätzlich benötigte Unterlagen zu informieren.

Häufig verlangte Unterlagen sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung

  • Immatrikulationsbescheinigung

  • Leistungsübersicht

  • Fachsemestereinstufung

  • Lebenslauf

  • Identitätsnachweis

  • Nachweis über den Krankenversicherungsstatus

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • gegebenenfalls Motivationsschreiben

  • Nachweise über Sprachkenntnisse

  • bei Masterstudiengängen der erste Hochschulabschluss

Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, legt die jeweilige Hochschule fest. Eine vollständige und allgemeingültige Dokumentenliste gibt es daher nicht.

Auch die Bewerbungsfristen können abweichen. Uni-assist weist darauf hin, dass die Fristen der einzelnen Hochschulen maßgeblich sind und beispielsweise für Masterstudiengänge oder besondere Bewerbergruppen früher enden können.

Hochschulstart vergibt Studienplätze grundsätzlich für das erste Fachsemester. Wer bereits Studienleistungen erbracht hat und in ein höheres Fachsemester wechseln möchte, soll sich nach Angaben von Hochschulstart direkt an die betreffende Hochschule wenden.

5. Zulassung abwarten

Exmatrikulieren Sie sich nicht vorschnell von Ihrer bisherigen Hochschule. Sinnvoll ist es, zunächst den Zulassungsbescheid der Zielhochschule abzuwarten.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • der Studiengang zulassungsbeschränkt ist,

  • nur wenige Plätze im höheren Fachsemester verfügbar sind,

  • die Anerkennungsentscheidung noch nicht abgeschlossen ist,

  • Sie BAföG beziehen,

  • noch Prüfungen an der bisherigen Hochschule offen sind.

Für den Einstieg in ein höheres Fachsemester sind nicht nur ausreichende Studienleistungen erforderlich. Bewerber müssen auch das jeweilige Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen. Die Technische Universität Berlin nennt als notwendige Schritte den Leistungsnachweis, die form- und fristgerechte Bewerbung, die Zulassung und anschließend die Immatrikulation. ()

Eine Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester ist daher nicht mit einer Studienplatzzusage gleichzusetzen. Eine voreilige Exmatrikulation kann dazu führen, dass Sie vorübergehend ohne Studienplatz bleiben.

6. An der bisherigen Hochschule exmatrikulieren

Nach Erhalt der Zulassung können Sie die Exmatrikulation an Ihrer bisherigen Hochschule beantragen. Die konkreten Abläufe und Fristen sind in der Immatrikulationsordnung der jeweiligen Universität geregelt.

Dabei sollten Sie klären, ob Sie noch:

  • Bücher aus der Hochschulbibliothek zurückgeben,

  • Geräte oder Arbeitsmaterialien abgeben,

  • offene Gebühren begleichen,

  • Prüfungsunterlagen oder Bescheinigungen beantragen müssen.

Lassen Sie sich möglichst folgende Dokumente ausstellen:

  • Exmatrikulationsbescheinigung

  • vollständige Leistungsübersicht

  • Bescheinigung über bestandene und nicht bestandene Prüfungen

  • gegebenenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Nachweise über Praktika und Zusatzqualifikationen

Die Exmatrikulationsbescheinigung kann für die Einschreibung an der neuen Hochschule benötigt werden. Welche Nachweise konkret eingereicht werden müssen, ergibt sich aus den Immatrikulationsvorgaben der Zielhochschule.

7. An der neuen Hochschule einschreiben

Nach der Zulassung erfolgt die Immatrikulation an der neuen Hochschule. Reichen Sie die verlangten Unterlagen innerhalb der angegebenen Frist ein und zahlen Sie den Semesterbeitrag.

Nach der Einschreibung sollten Sie kontrollieren:

  • ob das richtige Fachsemester eingetragen wurde,

  • welche Module verbindlich anerkannt wurden,

  • ob Fehlversuche korrekt übernommen wurden,

  • welche Pflichtmodule noch fehlen,

  • ob zusätzliche Auflagen bestehen,

  • ob Sie bestimmte Anpassungs- oder Brückenmodule absolvieren müssen,

  • wie sich der Wechsel auf Ihren Studienverlaufsplan auswirkt.

Bei Masterstudiengängen kann zusätzlich geprüft werden, ob der erste Hochschulabschluss und die bisherigen Masterleistungen den fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen entsprechen. An der Freien Universität Berlin erfolgt die Einstufung in ein höheres Masterfachsemester beispielsweise anhand der Leistungsübersicht des bereits begonnenen Masterstudiums.

Bewahren Sie Anerkennungsbescheide, Einstufungsbescheinigungen und die bisherige Leistungsübersicht dauerhaft auf. Diese Dokumente können später bei der Prüfungsanmeldung, beim BAföG-Antrag oder bei der Anmeldung der Abschlussarbeit noch relevant sein.

Welche Rolle spielt die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt in der Regel, dass Sie den Prüfungsanspruch im bisherigen Studiengang nicht endgültig verloren haben. Sie enthält je nach Hochschule auch Informationen über Fehlversuche.

Die Bescheinigung soll verhindern, dass Studierende eine endgültig nicht bestandene Prüfung durch einen Hochschulwechsel umgehen. Nicht bestandene Versuche verschwinden daher nicht automatisch mit der Exmatrikulation.

Da Bezeichnung und Inhalt variieren können, sollten Sie bei der Zielhochschule erfragen, welche Form des Nachweises benötigt wird.

Was passiert mit nicht bestandenen Prüfungen?

Ob Fehlversuche übernommen werden, richtet sich nach den Hochschulgesetzen, Prüfungsordnungen und Anerkennungsentscheidungen der beteiligten Hochschulen.

Grundsätzlich sollten Sie davon ausgehen, dass relevante Fehlversuche offengelegt werden müssen. Ähnliche oder gleichwertige Module können einschließlich der bisherigen Prüfungsversuche übernommen werden.

Ein Wechsel bietet daher nicht automatisch neue Prüfungsversuche. Verbindlich entscheiden kann dies nur der zuständige Prüfungsausschuss der neuen Hochschule.

Drittversuch nicht bestanden: Ist ein Hochschulwechsel möglich?

Ein besonders kritischer Fall liegt vor, wenn der Drittversuch nicht bestanden wurde und die Prüfungsordnung keine weitere Wiederholungsmöglichkeit vorsieht.

Nach dem endgültigen Nichtbestehen verlieren Studierende regelmäßig den Prüfungsanspruch in dem betroffenen Studiengang. Das kann bedeuten, dass der gleiche Studiengang auch an einer anderen deutschen Hochschule nicht mehr aufgenommen oder fortgesetzt werden darf. Je nach inhaltlicher Überschneidung können außerdem verwandte Studiengänge betroffen sein. Die Universität Freiburg empfiehlt in solchen Fällen ausdrücklich, vor einer Bewerbung bei der neuen Hochschule zu klären, ob das gewünschte Studium noch zulässig ist.

Auch die Freie Universität Berlin setzt für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester voraus, dass im gleichen Studiengang keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Was sollten Betroffene konkret tun?

Wer nach einem endgültig nicht bestandenen Drittversuch einen Hochschulwechsel erwägt, sollte:

  1. den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen prüfen,

  2. die bisherige Prüfungsordnung heranziehen,

  3. feststellen, welches konkrete Modul betroffen ist,

  4. Modulhandbuch und Prüfungsordnung des neuen Studiengangs vergleichen,

  5. den Prüfungsausschuss der Wunschhochschule schriftlich kontaktieren,

  6. eine verbindliche Entscheidung über die Studienberechtigung beantragen,

  7. gegebenenfalls eine Studien- oder Rechtsberatung nutzen.

An der TU Berlin entscheidet beispielsweise der zuständige Prüfungsausschuss, ob eine endgültig nicht bestandene Prüfung der Aufnahme eines anderen Bachelorstudiengangs entgegensteht.

Einfach einen ähnlich klingenden Studiengang zu wählen, reicht nicht aus. Entscheidend ist, ob das endgültig nicht bestandene Modul auch im neuen Studiengang verpflichtend oder im Wesentlichen gleichwertig ist.

BAföG beim Hochschulwechsel

Beim Thema BAföG und Hochschulwechsel muss zwischen zwei Situationen unterschieden werden:

Reiner Hochschulwechsel

Setzen Sie denselben Studiengang an einer anderen Hochschule fort und werden Ihre bisherigen Fachsemester beziehungsweise Leistungen weitgehend anerkannt, liegt BAföG-rechtlich häufig kein Fachrichtungswechsel vor.

Nach den offiziellen BAföG-Informationen ist insbesondere dann nicht von einem Fachrichtungswechsel auszugehen, wenn in der neuen Fachrichtung beziehungsweise Ausbildung alle bisherigen Fachsemester angerechnet werden.

Trotzdem müssen Sie das zuständige BAföG-Amt informieren. Durch den Ortswechsel kann künftig ein anderes Amt zuständig sein. Außerdem können sich Mietkosten, Krankenversicherung oder weitere Angaben ändern.

Hochschulwechsel mit Fachrichtungswechsel

Wer nicht nur die Hochschule, sondern auch das Studienfach ändern möchte, muss zusätzliche Voraussetzungen beachten. In diesem Fall handelt es sich nicht mehr um einen reinen Hochschulwechsel, sondern um einen Studiengangwechsel. Dabei können sich insbesondere bei der Anerkennung bisheriger Leistungen und beim BAföG andere Folgen ergeben.

Die Weiterförderung hängt dann unter anderem davon ab:

  • wann der Wechsel erfolgt,

  • aus welchem Grund gewechselt wird,

  • wie viele Semester bereits studiert wurden,

  • welche Leistungen anerkannt werden,

  • ob es sich um den ersten oder einen weiteren Wechsel handelt.

Für einen Fachrichtungswechsel muss grundsätzlich ein wichtiger oder unabweisbarer Grund vorliegen. Seit dem Wintersemester 2024/2025 ist ein Wechsel nach Beginn des fünften Fachsemesters grundsätzlich nur unter strengeren Voraussetzungen, insbesondere aus unabweisbarem Grund, förderfähig.

BAföG-Amt frühzeitig kontaktieren

Lassen Sie möglichst vor dem Wechsel prüfen, wie die geplante Einstufung bewertet wird. Eine unverbindliche telefonische Auskunft genügt bei komplexen Fällen häufig nicht. Sinnvoll kann ein schriftlicher Antrag auf Vorabentscheidung sein.

Weiterführende Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie in unserem Beitrag zur finanziellen Unterstützung im Studium.

Uni wechseln im Masterstudium

Auch während eines Masterstudiums ist ein Hochschulwechsel möglich. In der Praxis kann er jedoch komplizierter sein als im Bachelor.

Masterprogramme sind häufig stark spezialisiert. Selbst gleichnamige Studiengänge unterscheiden sich bei:

  • Zulassungsvoraussetzungen,

  • Forschungsmethoden,

  • Schwerpunktmodulen,

  • Pflichtpraktika,

  • Umfang der Masterarbeit,

  • fachlichen Vorkenntnissen.

Es kann daher vorkommen, dass nur ein Teil Ihrer Mastermodule anerkannt wird oder Sie zusätzliche Bachelor- beziehungsweise Brückenmodule absolvieren müssen.

Prüfen Sie außerdem, ob eine Bewerbung in ein höheres Mastersemester überhaupt angeboten wird. Manche Hochschulen nehmen neue Studierende ausschließlich in das erste Fachsemester auf.

Von der Fachhochschule an die Universität wechseln

Der Wechsel von einer Fachhochschule an eine Universität ist grundsätzlich möglich. Dennoch kann die Anerkennung schwieriger sein, wenn sich die Studiengänge methodisch oder wissenschaftlich stark unterscheiden.

Universitäten können beispielsweise zusätzliche Anforderungen stellen in den Bereichen:

  • wissenschaftliche Theorie,

  • Forschungsmethoden,

  • Statistik,

  • Mathematik,

  • Grundlagenfächer,

  • eigenständige wissenschaftliche Arbeiten.

Umgekehrt können an einer Fachhochschule Praxisprojekte, Laborveranstaltungen oder verpflichtende Praxissemester eine größere Rolle spielen.

Eine allgemeine Regel, nach der Leistungen von Fachhochschulen an Universitäten nicht anerkannt werden, gibt es nicht. Maßgeblich ist der konkrete Vergleich der erworbenen Kompetenzen.

Medizin: Uni wechseln nach dem Physikum

Ein Uniwechsel in Medizin nach dem Physikum ist grundsätzlich möglich, gehört aber zu den anspruchsvollsten Formen des Hochschulwechsels. Auch höhere Fachsemester in Humanmedizin sind regelmäßig zulassungsbeschränkt.

Nach bestandenem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung kann eine Bewerbung für den klinischen Studienabschnitt erfolgen. Das Physikum stellt dabei einen vergleichbaren Ausbildungsstand her. Dennoch hängt die Zulassung davon ab, ob an der gewünschten Universität freie Plätze im entsprechenden klinischen Fachsemester vorhanden sind.

Mögliche Wege sind:

  • Bewerbung für ein höheres Fachsemester

  • Studienplatztausch

  • Bewerbung auf frei gewordene Plätze

  • hochschuleigenes Nachrück- oder Losverfahren

Die Universität zu Köln weist beispielsweise darauf hin, dass beim Studienplatztausch zum ersten klinischen Semester der Physikumsnachweis unter bestimmten Voraussetzungen nachgereicht werden kann, der Tauschantrag aber trotzdem fristgerecht eingehen muss.

Medizin-Uni wechseln ohne Tauschpartner

Auch ein Medizin-Uniwechsel ohne Tauschpartner kann möglich sein. Dafür bewerben Sie sich direkt um einen freien Studienplatz in einem höheren Fachsemester.

Die Erfolgsaussichten hängen vor allem davon ab:

  • ob Studienplätze frei geworden sind,

  • wie viele weitere Bewerber vorhanden sind,

  • nach welchen Kriterien die Hochschule auswählt,

  • ob alle Leistungsnachweise anerkannt werden,

  • ob Sie dem passenden Fachsemester zugeordnet werden.

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht in der Regel nicht allein aufgrund des bestandenen Physikums. Studierende sollten daher mehrere Universitäten berücksichtigen und die jeweiligen Fristen einzeln prüfen.

Studienplatztausch als Alternative

Bei stark nachgefragten Studiengängen kann ein Studienplatztausch eine Alternative zur regulären Bewerbung darstellen. Zwei Studierende tauschen dabei ihre Studienplätze.

Häufig müssen beide Personen:

  • im gleichen Studiengang eingeschrieben sein,

  • denselben Ausbildungsstand besitzen,

  • im gleichen Fachsemester studieren,

  • vergleichbare Leistungen nachweisen,

  • ihren Prüfungsanspruch besitzen,

  • die Zustimmung beider Hochschulen erhalten.

Ein privater Tauschvertrag allein reicht nicht aus. Die Bedingungen der beteiligten Hochschulen müssen erfüllt sein.

Vor- und Nachteile eines Hochschulwechsels

Vorteile

Nachteile und Risiken

Passendere Studienschwerpunkte

Verlust einzelner ECTS-Punkte

Verbesserung der Betreuung

Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester

Entlastung der persönlichen Situation

Verlängerung der Studienzeit

Neue berufliche und akademische Kontakte

Eingeschränkte Verfügbarkeit freier Studienplätze

Zugang zu bestimmten Forschungsfeldern

Umzug und zusätzliche Kosten

Höhere Motivation für das Studium

Mögliche Verzögerungen beim BAföG

Bessere Übereinstimmung mit den eigenen Studienzielen

Neue Prüfungsordnungen und Studienstrukturen

Neue fachliche Perspektiven

Probleme bei der Übernahme von Fehlversuchen

Persönliche und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten

Zusätzlicher organisatorischer Aufwand

Ein Hochschulwechsel sollte deshalb nicht allein nach dem Ruf einer Universität entschieden werden. Wichtiger ist, wie gut Studienaufbau, Betreuung und Rahmenbedingungen zu den eigenen Zielen passen.

Checkliste für den Hochschulwechsel

Bevor Sie die Uni wechseln, sollten Sie die wichtigsten organisatorischen, prüfungsrechtlichen und finanziellen Fragen klären:

✓ Wird der Studiengang an der Zielhochschule mit dem gleichen Abschluss angeboten?

✓ Ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich?

✓ Ist das gewünschte Fachsemester zulassungsbeschränkt?

✓ Welche Bewerbungs- und Einreichungsfristen gelten?

✓ Welche Unterlagen verlangt die Zielhochschule?

✓ Welche bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen können anerkannt werden?

✓ In welches Fachsemester werden Sie voraussichtlich eingestuft?

✓ Werden offene oder nicht bestandene Prüfungsversuche übernommen?

✓ Benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

✓ Besteht nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung noch ein Prüfungsanspruch?

✓ Welche Auswirkungen hat der Hochschulwechsel auf Ihren BAföG-Anspruch?

✓ Wann sollten Sie sich an Ihrer bisherigen Hochschule exmatrikulieren?

✓ Verlängert sich durch den Wechsel voraussichtlich Ihre Studiendauer?

Wie kann gwriters.de während des Hochschulwechsels unterstützen?

Ein Hochschulwechsel ist zunächst eine organisatorische Entscheidung. Gleichzeitig müssen Studierende häufig laufende Seminararbeiten, Hausarbeiten, Portfolios oder Abschlussarbeiten fertigstellen, während sie Modulhandbücher vergleichen, Anerkennungsanträge vorbereiten und möglicherweise einen Umzug organisieren.

Wer in dieser belastenden Übergangsphase Unterstützung benötigt und beispielsweise eine wissenschaftliche Arbeit schreiben lassen möchte, kann bei gwriters.de eine individuell angefertigte Mustervorlage in Auftrag geben. Auch Studierende, die Unterstützung bei einer Bachelorarbeit suchen und sich fragen, wie sie eine Bachelorarbeit schreiben lassen können, erhalten eine fachlich passende Vorlage, die als Orientierung für die eigene Ausarbeitung dient. Die Inhalte werden individuell auf das Thema, die Fachrichtung und die formalen Anforderungen abgestimmt.

Die akademischen Experten von gwriters.de unterstützen Sie beispielsweise bei:

  • der Erstellung einer individuellen Mustervorlage für eine Hausarbeit, Seminararbeit, Bachelorarbeit, Doktorarbeit oder andere wissenschaftliche Arbeit,

  • der Strukturierung wissenschaftlicher Arbeiten,

  • der Entwicklung einer tragfähigen Gliederung,

  • der Eingrenzung und Präzisierung einer Forschungsfrage,

  • der wissenschaftlichen Literaturrecherche,

  • der Auswahl einer geeigneten Methodik,

  • der Überarbeitung von Argumentation und Aufbau,

  • der korrekten Anwendung wissenschaftlicher Zitierweisen,

  • einem wissenschaftlichen Lektorat,

  • der Vorbereitung auf veränderte fachliche und formale Anforderungen an der neuen Hochschule.

Unterschiedliche Hochschulen können auch innerhalb desselben Studiengangs andere Erwartungen an Methodik, Aufbau, Zitierweise und wissenschaftlichen Stil stellen. Eine individuell erstellte Mustervorlage kann dabei helfen, diese Anforderungen besser nachzuvollziehen, eine geeignete Struktur zu entwickeln und die eigene wissenschaftliche Arbeit gezielt auszuarbeiten.

Eine akademische Begleitung ersetzt weder die Entscheidung des Prüfungsausschusses noch eine BAföG- oder Rechtsberatung. Fragen zur Anerkennung von Leistungen, zur Zulassung und zum bestehenden Prüfungsanspruch sollten immer direkt mit der zuständigen Hochschule geklärt werden.

Hinweise zu Verzögerungen im Studium finden Sie außerdem im Beitrag Regelstudienzeit überschritten.

Fazit: Uni wechseln im gleichen Studiengang ist möglich, aber nicht automatisch

Wer die Uni wechseln und den gleichen Studiengang fortsetzen möchte, muss das Studium in der Regel nicht von vorn beginnen. Dennoch ist ein Hochschulwechsel mehr als eine einfache Ummeldung.

Entscheidend sind die Anerkennung der bisherigen Leistungen, die Einstufung in ein Fachsemester, freie Kapazitäten und die jeweilige Prüfungsordnung. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn bereits Prüfungen nicht bestanden wurden, ein Drittversuch bevorsteht oder der Prüfungsanspruch möglicherweise verloren gegangen ist.

Informieren Sie sich deshalb frühzeitig bei Studienberatung, Prüfungsamt und BAföG-Amt. Reichen Sie Anträge schriftlich ein und exmatrikulieren Sie sich möglichst erst, nachdem die Zulassung an der neuen Hochschule gesichert ist.

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Disclaimer

Der guten Ordnung halber weisen wir Sie darauf hin, dass jegliche von uns erstellten Ausarbeitungen auf der Annahme basieren, dass Sie eine Lösungsskizze für interne Zwecke wünschen. Die weitere Verwendung ist allenfalls zur eigenen gedanklichen Auseinandersetzung gedacht, nicht aber für die Übernahme als eigene Leistungen. 

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